ver.di hat sich durchgesetzt

Versorgungsabschlag bei Pensionen für Teilzeitbeamt/innen ist ungültig

Über Jahrzehnte wurden die Pensionen der Beamt/innen gekürzt, die aus familienpolitischen Gründen in Teilzeit gegangen sind oder sich ohne Bezüge beurlauben ließen. Dafür war der "Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte" verantwortlich. Der gilt nun nicht mehr. Mit Beschluss vom 18. Juni 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den zuvor schon vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Abschlag kassiert. Damit ist Schluss mit dem Versorgungsabschlag alten Rechts. Weil immer mehr Frauen als Männer davon betroffen waren, ist die Regelung geschlechterdiskriminierend und unvereinbar mit dem Grundgesetz. ver.di hat die verfassungswidrige Vorschrift immer kritisiert und bekämpft. Mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist sie nun zu Fall gebracht worden.

Ältere profitieren davon

Der Versorgungsabschlag wird in Bund und Ländern aufgrund früherer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei neuen Pensionären schon seit Jahren nicht mehr angewendet. Vor allem ältere Versorgungsempfänger profitieren von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie können ab sofort die Aufhebung ihres Bescheids über die Versorgung und eine neue Festsetzung ihrer Pensionen beantragen. Allerdings müssen sie dafür einen Antrag stellen. Das betrifft alle Empfänger von Beamtenversorgungen, die nach dem 31. Juli 1984 Teilzeit oder Urlaub ohne Bezüge beantragt haben oder deren Beamtenverhältnis am 31. Dezember 1991 bereits bestanden hat und die zu diesem Zeitpunkt schon eine Dienstzeit von fünf Jahren erreicht hatten.

Der Bund hat für seine Beamten und Pensionäre entschieden, dass der Abschlag nicht mehr angewendet werden darf und alle Versorgungsbescheide aufzuheben sind, wenn die Betroffenen das bei dem zuständigen Amt beantragen. Die Bezüge müssen dann neu festgesetzt werden. Die Pensionär/innen von Post, Postbank und Telekom richten ihre Anträge an die für das Personal zuständigen Stellen. ver.di empfiehlt den pensionierten Beamt/innen in Ländern und Kommunen, unter gleichen Voraussetzungen die Neufestsetzung ihrer Pensionen zu beantragen. Musteranträge liegen in allen ver.di-Bezirken bereit.

Barbara Wederhake

https://beamte.verdi.de