HANNOVER | Für eine Lohnerhöhung analog zum öffentlichen Dienst hatten im vergangenen Jahr Beschäftigte aus diakonischen Einrichtungen - wie dem Birkenhof in Hannover oder dem Verein für Innere Mission in Bremen - gestreikt. Daraufhin wurde ver.di auf Streikunterlassung verklagt. Dieser Klage haben sich auch das Diakonische Werk der Landeskirche Hannover angeschlossen und auch nicht bestreikte Einrichtungen wie das Christopherushaus in Göttingen. Und sie haben vorerst Recht bekommen.

Bei den 30000 Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen rumort es dennoch weiter. Sie wollen Tarifverträge auf dem üblichen Branchenniveau. Solche Verträge verweigern die Arbeitgeber. Es gibt keine "normalen" Tarifverträge, sondern einen kirchlichen Sonderweg der Lohngestaltung in eigenen Kommissionen.

"Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen stehen in einem politisch gewollten Wettbewerb, der oft über die Löhne ausgetragen wird", sagt ver.di-Sekretärin Annette Klausing. Kirche und Diakonie machten dabei mit. Um die Löhne in eigenen Kommissionen zu gestalten, müsse man kooperieren. "In Konflikten ziehen die Beschäftigten bisher den Kürzeren. Deshalb wollen sie jetzt ein System, mit dem sie sich gegen ein Lohndiktat der Arbeitgeber wehren können. Das ist das Tarifvertragssystem, wie es in allen anderen Branchen existiert."

Die Pflegekraft in einem Diakonie-Krankenhaus ist dem gleichen Arbeitspensum ausgesetzt wie eine Pflegekraft in einer öffentlichen Klinik. Deshalb sollte sie auch den gleichen Lohn erhalten und die gleichen Mittel besitzen, um diesen Lohn durchzusetzen, fordert Klausing. ver.di geht deshalb in die nächste Instanz.


Klage hat gewirkt

DRESDEN | Der Geschäftsführer Dieter Gretzschel im Dresdner Callcenter DV-COM hat sich gegen eine Betriebsratswahl gestemmt. Daraufhin baten Mitarbeiter/innen ver.di um Unterstützung für die Wahl. Das Ergebnis: Die Geschäftsführung drohte, Aus- und Aufbau des Standortes Dresden zu überprüfen. Als die Mitarbeiter/innen sich daraufhin nicht mehr an die Betriebsratswahl heranwagten, frohlockte der Geschäftsführer, eine betriebseigene Lösung sei besser als die Inthronisierung eines Betriebsrates durch ver.di. Der ver.di Bezirk Dresden-Oberelbe klagt nun gegen die Behinderung der Betriebsratswahl. Die Reaktion der Geschäftsleitung kam postwendend: Der Wahlvorstand wird nun im März gewählt.


Im Gespräch bleiben

MÜNCHEN | Eine Befragung im ver.di-Bezirk München hat ergeben, dass 75 Prozent der Mitglieder, die eine Frage oder ein Problem haben, dies am liebsten in einem persönlichen Gespräch mitteilen möchten. Auf die Frage, wie sie am liebsten von ver.di informiert werden wollen, haben 48 Prozent das persönliche Gespräch angegeben. Die Ergebnisse waren übrigens - trotz der vielen neuen Kommunikationsmöglichkeiten - bei jungen Mitgliedern nicht anders. Für Gespräche mit Mitgliedern gibt es eine Faustregel: 70 Prozent Zuhören, 30 Prozent Reden. Auch wenn es manchmal schwer fällt: In Gesprächen ist Reden Silber und Zuhören Gold. Nur wer sich mit seinen eigenen Gedanken, Meinungen und Sichtweisen in ein Gespräch einbringen kann, fühlt sich ernst genommen. Die 70/30-Regel gilt übrigens auch für Werbegespräche.