Wolfgang und Werner Duysen

Als Kläger gegen die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenversorgung haben wir, Wolfgang und Werner Duysen, mit Beschluss vom 7. Juli 2009, veröffentlicht am 22. Oktober 2009, nach einem über sechs Jahre andauernden Klageweg einen für die Gleichstellung sensationellen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Die von den Zivilgerichten zu unserer Klage gesprochenen Urteile wurden im Beschluss für verfassungswidrig erklärt und das zuletzt vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil aufgehoben. Der BGH muss ein neues Urteil sprechen. Unabhängig hiervon hat die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder die Zahlung der Hinterbliebenenversorgung in Leistungsfällen an Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses rückwirkend ab 1. Januar 2005 bereits veranlasst. In der Begründung zum Beschluss stellt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Hier ist der große Erfolg zur Gleichstellung zu sehen und der Durchbruch in der Rechtsprechung für eingetragene Lebenspartnerschaften geschafft. Dieser Erfolg wurde durch den von ver.di gewährten Rechtsschutz in allen Instanzen möglich.

Wolfgang und Werner Duysen, Pinneberg