Sicherheit durch neues Modell

RUNDFUNKGEBÜHREN | Anlässlich der Debatte um ein neues Rundfunkgebührenmodell haben sich die DGB-Gewerkschaften gegen die Besserstellung von Unternehmen und die Beschneidung des Programmauftrags ausgesprochen. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer forderte eine Pflicht für die Unternehmen, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Schließlich würden auch sie von den frei empfangbaren öffentlich-rechtlichen Angeboten profitieren. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke warnte davor, die anstehende Reform der Rundfunkgebühren zum Anlass zu nehmen, den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut zu beschneiden. Nach Ansicht der Gewerkschaften sei vielmehr sicherzustellen, dass auch ein neues Gebührenmodell den Anstalten finanzielle Sicherheit verschafft. Sie könnten ihrem Auftrag nur nachkommen, wenn die Gebührenreform aufkommensneutral sei.


Zehn Jahre im Betrieb

STUDIE | Die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit in Deutschland liegt bei 10,8 Jahren. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) herausgefunden. Seit 2001 liege sie dauerhaft bei über zehn Jahren. Es gebe jedoch Anzeichen, dass die subjektiv empfundene Beschäftigungssicherheit in den letzten zehn Jahren abgenommen habe, heißt es in einer Pressemitteilung. Das könne an den Arbeitsmarktreformen, aber auch an der zunehmenden Befristung von Arbeitsverhältnissen liegen. www.iab.de


Land muss ausgleichen

URTEIL | Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entscheiden, dass die Kita-Mehrkosten in Nordrhein-Westfalen nicht allein von den Kommunen getragen werden müssen. Hintergrund war eine Klage von 23 Städten und Kreisen. Sie waren vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, weil die damalige schwarz-gelbe Landesregierung entschieden hatte, dass sie die entstehenden Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige übernehmen sollten. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das Land die Städte und Gemeinden für finanzielle Mehrbelastung entschädigen muss. In den meisten Bundesländern gilt die Regel, dass die Länder den Kommunen einen finanziellen Ausgleich verschaffen müssen, wenn sie ihnen Zusatzaufgaben aufbürden. (Az. VerfGH 12/09)


Keine Altersdiskriminierung

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF | Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter automatisch mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand schicken dürfen. Eine entsprechende Klausel in Tarifverträgen sei zulässig. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung wegen des Alters. Geklagt hatte eine Frau, die der Arbeitgeber nicht mehr weiterbeschäftigten wollte, als sie das Rentenalter erreichte. Als Reinigungsfrau hatte sie in Teilzeit 307 Euro verdient, ihre Rente liegt hingegen bei 228 Euro. Die Richter wiesen darauf hin, dass entsprechende Klauseln seit langem Teil des Arbeitsrechts und durchaus üblich seien. Diese Regeln gäben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit. (Az. C-45/09 ) dpa