Dass verboten worden war, Hartz-IV-Empfängern in der Lotto-Bude Sportwetten zu verkaufen, hatten wir an dieser Stelle ja schon berichtet (Ausgabe 03_2011). Seinerzeit war es aber nur eine Einstweilige Verfügung, ein richterlicher Schnellschuss sozusagen, also nicht ganz so ernst zu nehmen. Jetzt hat das Landgericht Köln laut Spiegel-online aber mit regulärem Urteil - also allen Ernstes - bekräftigt, dass arme Leute nicht Herr ihrer Sinne sind und von Amts wegen vor sinnlosem Verprassen ihrer knappen Einkünfte geschützt werden müssen. Die Entscheidung der Domstadt-Justiz bedeute aber - laut Gericht - nicht, dass jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen müsse. Nur wenn sie einen ganz konkreten Hartz-IV-Verdacht habe, müsse sie einschreiten. Aber wie das nun? Sollen arme Leute jetzt verpflichtet werden, in Lumpen umherzulaufen, damit man sie erkennt? Oder vielleicht weithin sichtbar eine große gelbe Raute tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen? Diese Frage wird nun das zuständige Oberlandesgericht beantworten müssen. Henrik Müller