Warnstreiks im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg

Erfolg für ver.di: Nachdem als erste diakonische Einrichtung in Niedersachsen das Evangelische Krankenhaus Oldenburg mit ver.di einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat, gaben mittlerweile auch die Diakonischen Dienste Hannover (DDH) dem Druck nach. Der Betreiber von Altenpflegeeinrichtungen und drei großen Kliniken bot den Beschäftigten auf freiwilliger Basis Geld an.

"Es ist aber eher ein Almosen von 1,6 Prozent als Einmalzahlung, ohne Verbindlichkeit für die Zukunft", kritisiert ver.di-Expertin Annette Klausing. Das Jahr des Stillstandes 2011 werde dabei elegant vergessen und die Berufsgruppen sollen unterschiedliche Zahlungen erhalten: Die Altenpflegerin soll leer ausgehen, während die Ärzte 2,9 Prozent bekommen. Das macht das freiwillige Angebot ungerecht und zu einer Mogelpackung - durch Inflation und Nullrunde bliebe unterm Strich ein deutlicher Gehaltsverlust.

"Wir brauchen einen Tarifabschluss auf Augenhöhe! Daher verstehen wir die freiwillige Leistung als Anzahlung auf eine berechtigte Tariferhöhung", so Klausing. "Wir bleiben dabei und fordern eine echte, tabellenwirksame Entgeltsteigerung, geringere Arbeitsbelastung und verbesserten Gesundheitsschutz." Die Warnstreiks würden fortgesetzt. Die DDH kündigte daraufhin an, Lohnkürzungen bei den Streikenden vorzunehmen. Dazu Klausing: "Schön, dass die Diakonie damit endlich das Streikrecht anerkennt."

Die Kirche konnte die Streiks nicht verhindern

In Oldenburg hatten massive Proteste und Warnstreiks mit rund 300 Beschäftigten zum Erfolg geführt. "Unsere Streikbereitschaft konnte auch durch ein inzwischen von der EKD beschlossenes Streikverbot nicht aufgehalten werden", berichten Peter Oehne und Jürgen Wenzel von der ver.di-Betriebsgruppe der Klinik. Der Aufsichtsrat habe letztlich einem Tarifvertrag zugestimmt. Vereinbart wurden eine Lohnsteigerung von drei Prozent und ein Zeitzuschlag von 15 Prozent auf Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2011 hatte das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass das Streikrecht auch für Beschäftigte in Kirchen und Dia- konien gilt. Das Kirchenparlament beschloss daraufhin, das Streikrecht im kirchlichen Arbeitsrecht zu verbieten. "Wir lassen uns unser Streikrecht nicht nehmen", sagt Klausing. Die ver.di-Forderungen wurden auf einer Demo am 10. März den Synodalen des Kirchenparlaments zusammen mit einer Unterschriftenliste übergeben.

www.kirchen-nds-bremen.verdi.de.