Sie betreuen Projekte der deutschen Außenwirtschaftsförderung, helfen den Ministerien bei der Öffentlichkeitsarbeit oder entwerfen mitunter auch Reden für die Leitung eines Ministeriums: externe Mitarbeiter/innen. Obwohl sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, arbeiten sie in mehreren Ministerien als eine Art Leiharbeiter. Und sind, weil sie weiterhin bei ihren eigentlichen Arbeitgebern angestellt sind, Diener zweier Herren.

Zuletzt ist die Anzahl dieser Externen auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2008 gefallen. Im ersten Halbjahr 2013 waren 39 Externe in vier Ministerien tätig, wie aus einem internen Bericht des Innenministeriums an den Bundestag hervorgeht. Im zweiten Halbjahr 2011 waren es noch 70 Externe gewesen. Offiziell soll durch den gegenseitigen Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft das gegenseitige Verständnis verbessert werden. Außerdem setzen die Ministerien die Externen ein, um deren Fachwissen zu nutzen. Die meisten Leihmitarbeiter kommen von Organisationen wie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder dem Goethe-Institut. Doch unter ihnen sind auch Lobbyisten.

Verstoß gegen die Vorschrift

Einer dieser Lobbyisten arbeitete bis zum 30. September im Auswärtigen Amt: Dort war der Mitarbeiter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für die "Organisation von Projekten der Außenwirtschaftsförderung und der strukturellen Verbesserung der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden" zuständig. Die Anti-Lobbyismus-Organisation LobbyControl sieht im Einsatz des BDI-Mannes einen Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift, die den Einsatz externer Mitarbeiter regelt. "Die neue Regierung sollte sicherstellen, dass nach Auslaufen des Falles kein neuer derartiger Austausch vollzogen wird", sagt Ulrich Müller, Vorstand von LobbyControl. Laut der einschlägigen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung ist der Einsatz externer Mitarbeiter in "Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt", grundsätzlich verboten. Doch dass die deutsche Außenwirtschaftsförderung die Interessen der Mitgliedsunternehmen des BDI betrifft, ist klar.

Die Regierung müsse bestehende Lücken der Verwaltungsvorschrift endlich schließen, fordert Müller. So werden unter anderem manche Organisationen wie Krankenkassen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) offiziell zum öffentlichen Dienst gezählt.

Die Mehrheit der Externen wird länger eingesetzt als vorgesehen. Das Innenministerium selbst schreibt in seinem Bericht, dass "die Dauer des Einsatzes im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten" soll. Damit sollen Interessenkonflikte - als Diener zweier Herren - verringert werden. Doch die Ministerien halten sich nur bei einer Minderheit der Fälle an diese Frist. Ein Sprecher des Bildungsministeriums, das die meisten Externen beschäftigt, sagt, aufgrund der Dauer von Projekten sei es nötig, Externe auch für längere Zeiträume als sechs Monate einzusetzen.

Andreas Maisch