GESETZ

Bremer Senior/innen protestieren gegen Kürzungen von Zuschüssen

von Heike Langenberg

Die Rente mit 63 soll schon im Sommer kommen. So steht es im Koalitionsvertrag, melden Medien landauf, landab. Doch wenn man genauer hinschaut, ist im Koalitionsvertrag zwar vereinbart, dass es ab 1. Juli möglich sein soll, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Doch weiter heißt es: "Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben." Im Klartext: Tatsächlich mit 63 in Rente gehen können werden nur wenige langjährig Versicherte, nämlich nur diejenigen, die 2014 oder 2015 ihr 63. Lebensjahr vollenden. Wer 1953 geboren wurde und lang genug Rentenbeiträge gezahlt hat, muss 2016 zwei Monate über seinen 63. Geburtstag hinaus arbeiten, im Jahrgang 1961 werden es schon 18 Monate mehr sein.

Damit die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren überhaupt zum Sommer hin umgesetzt werden kann, hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, jetzt schon die neuen Rentengesetze vorgelegt. Doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail.

Gestritten wird zum Beispiel über die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Während Wirtschaftsverbände beklagen, diese Möglichkeit öffne ein neues Tor zur Frühverrentung, sehen sich weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Bundesagentur für Arbeit in der Lage, die von der Politik verlangten Daten dazu überhaupt zu liefern. Nach dem vorgelegten Entwurf sollen nämlich nur Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld angerechnet werden, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder des heutigen Arbeitslosengeldes II dagegen nicht.

"Aus Sicht der Beschäftigten ist es sehr schwer verständlich, warum es rentenrechtlich einen Unterschied machen soll, ob mehrfach im Leben Zeiten kürzerer Arbeitslosigkeit bewältigt werden mussten oder einmal eine längere Arbeitslosigkeit", kritisiert das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Welskop-Deffaa. Sie hält Nachbesserungen für dringend notwendig. Eine Möglichkeit sei, eine begrenzte Zeit von Arbeitslosigkeit für den Anspruch auf vorzeitigen Rentenbezug anzurechnen, egal, welche Leistung bezogen wurde.

Gerechte Bewertung tut Not

"Je nach Branche und Generation waren und sind die Risiken, arbeitslos zu werden, im Lebenslauf sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Gesamtlebensleistung ist jedoch gleich zu bewerten", fordert die Gewerkschafterin. Und noch etwas komme hinzu: Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die unterschiedliche Berücksichtigung der verschiedenen Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht verfassungskonform auszugestalten sein wird.

Auf breite Zustimmung stoßen die Abschnitte des Rentenpakets zur Erwerbsminderungs- und zur Mütterrente. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, bei der Erwerbsminderungsrente die letzten vier Erwerbsjahre aufzuwerten, wenn sie ansonsten, bedingt durch die Erwerbsminderung, Beitrags- oder Einkommensnachteile nach sich ziehen würden. Bei der Mütterrente verhindert eine Zuschlagsregelung der Rentenversicherung unnötigen Verwaltungsaufwand und macht es damit schneller möglich, Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 höher zu bewerten.

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