• Anhebung des Grundurlaubes auf 30 Tage für alle Mitarbeiter;
  • Einmalzahlung in Höhe von 1.150 Euro im November (100 Euro je Monat, Teilzeit- beschäftigte anteilig);
  • ab März 2018 Höhergruppierung aller Vergütungs- und Lohngruppen um eine Entgeltgruppe (ca. 4 Prozent);
  • neue Eingruppierung von Funktionsstellen und deren Struktur bei den Werkfeuerwehren;
  • Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für alle Auszubildenden im November 2017;
  • ab März 2018 Erhöhung der Auszubildendenvergütung um monatlich 200 Euro;
  • Aufstockung von vermögens- wirksamen Leistungen auf 30 Euro monatlich für alle ver.di-Mitglieder;
  • Anhebung von Zeitzuschlägen ab April 2018.