In 22 EU-Ländern gelten gesetzliche Lohnuntergrenzen, in 19 von ihnen wurden sie im Laufe des Vorjahres oder zum 1. Januar 2018 angehoben. Deutschland zählt neben Luxemburg und Griechenland nicht dazu. Hierzulande liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 Euro pro Stunde. Im Laufe des Jahres wird eine Mindestlohnkommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen über eine Anhebung entscheiden.

Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten liegt Deutschland am unteren Ende der Skala. Der Mindest-lohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung hat Stundenlohnzahlungen zwischen 9,47 Euro in Belgien und 11,55 Euro in Luxemburg als Vergleichswerte ermittelt. In Großbritannien liegt er bei umgerechnet 8,56 Euro. Das führen die Forscher/innen auf die starke Abwertung des Britischen Pfunds nach dem sogenannten Brexit zurück.

EU-weit sind die Mindestlöhne in dem genannten Zeitraum nominal stark gestiegen, in Rumänien gar um 52 Prozent. Dennoch sei der Mindestlohn in vielen Ländern zu niedrig, sagen die Forscher/innen mit Blick auf das mittlere Lohnniveau der jeweiligen Länder. Auch in Deutschland erreicht er gerade einmal 47 Prozent davon und liegt damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle. Damit spielten Mindestlöhne zwar eine breit anerkannte Rolle bei der Stabilisierung des Lohngefüges nach unten. Ohne Unterstützung durch ein starkes Tarifvertragssystem könnte der Mindestlohn allein aber "kaum die Verbreitung von Niedriglohnbeschäftigung eindämmen", heißt es in dem Bericht. Dazu seien weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung notwendig. pm