Nach wie vor haben Frauen nicht die gleichen Einkommenschancen wie Männer. Die Folge: Ihr Alterseinkommen ist häufig geringer und Altersarmut überwiegend weiblich. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern lag in Bayern im Jahr 2015 bei 24 Prozent. Für Frauen spezifische Lebensläufe hinterlassen gerade in Bayern gravierende Lücken bei der Alterssicherung. Mehr als Dreiviertel der Frauen in Bayern erhalten eine Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Frau, Rentnerin, arm – das ist in Bayern eine typische Kombination.

Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Typische Erwerbsbiografien von Frauen wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Sozial ungenügend abgesicherte Jobs wie unfreiwillig geringe Teilzeit, Minijobs, Scheinselbstständigkeit und Freiberuflichkeit, ein geringes Entgelt oder Wechselfälle des Lebens wie eine Scheidung führen zu geringeren Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die gesetzliche Rente ist gerade für Frauen die wichtigste Säule der Alterssicherung. Sie haben oft nicht die Möglichkeit und den finanziellen Spielraum, um betrieblich oder privat zusätzlich vorzusorgen. Hinzu kommt die immer noch ungenügende rentenrechtliche Anerkennung von Sorgearbeit, etwa in der Pflege von Angehörigen.

Das Rentenniveau, das die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt, wurde, politisch gewollt, über Jahre abgesenkt. Damit muss Schluss sein! Deshalb hat sich ver.di Bayern mit weiteren Organisationen und Verbänden schon 2017 zur Aktionsgemeinschaft „Bündnis gegen Altersarmut“ zusammengeschlossen.

Das Bündnis fordert:

  • Einen Kurswechsel in der Rentenpolitik: Die Talfahrt des Rentenniveaus muss gestoppt werden. Nach jahrzehntelanger Arbeit muss die Rente reichen, um ein anständiges Leben zu führen und mit Würde alt werden zu können. Das gesetzliche Rentenniveau muss auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent stabilisiert werden. Dieses Versprechen hat die neue Bundesregierung gegeben, es muss auch eingehalten werden. Aber das gesetzliche Rentenniveau muss danach auch wieder angehoben werden.
  • Wer lange Zeit nur ein geringes Arbeitsentgelt erhält, dessen Verdienste müssen in der Rente aufgewertet werden. Das nützt vor allem Frauen. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten muss fortgesetzt werden.
  • Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, erwerbstätig zu sein, darf im Alter nicht arm sein. Daher müssen die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten deutlich verbessert werden.
  • Wer Arbeitslosengeld II (Alg II) bezieht, bekommt keine Rentenzeiten angerechnet. Aber auch für diese Zeiten müssen wieder Rentenbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit entrichtet werden.