Am 10. September 2019, am Jahrestag des Brandes der Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan, startete die Initiative vor dem Deutschen Reichstag

Jeder Damm, der bricht, ist ein Dammbruch zu viel. Und das nicht erst, seit Anfang des Jahres in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho der Staudamm eines Rückhaltebeckens für Minenschlämme brach, und eine Schlammmasse 246 Menschen mit sich in den Tod riss.

Im September 2018 hatte der TÜV Süd Brasilien, eine Tochterfirma des TÜV Süd Deutschland, dem Brumadinho-Staudamm bescheinigt, sicher zu sein. Doch mit rechten Dingen konnte es dabei nicht zugegangen sein. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Brasilien fand heraus, dass der Staudamm bereits ein Jahr, bevor er brach, schwere Mängel aufwies. Darüber hätte es seitens der Betreiberfirma Vale und „besonders des Unternehmens TÜV Süd“ seinerzeit Diskussionen gegeben. Und auch das fand die Staatsanwaltschaft heraus: Vale bot dem TÜV nach der Zertifizierung des Staudamms weitere lukrative Aufträge an.

Seit Mai 2019 darf der TÜV bis auf Weiteres keine Dämme mehr in Brasilien zertifizieren. Das entschied das zuständige Gericht in Minas Gerais. Darüber hinaus wirft das Gericht in seinem Urteil dem TÜV Süd Korruption und Irreführung der Behörden vor. Zumindest ein Mitarbeiter des TÜV Süd in Deutschland sei zudem über alle Vorgänge informiert gewesen und habe möglicherweise sogar die Sicherheitsbescheinigung erteilen lassen.

Hierzulande gibt es kein Gesetz, das den Mitarbeiter und den TÜV zur Rechenschaft und Verantwortung ziehen könnte. Nützen könnte ein solches Gesetz den Menschen in Brumadinho allerdings immer noch. Die schwermetallhaltigen Schlämme haben das Flussbett der Gemeinde verseucht. Davon sind bis heute Tausende Menschen betroffen. Von dem Blut der Toten kann sich der TÜV Süd zwar nicht mehr reinwaschen, aber er könnte zu Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen und an die vom giftigen Schlamm Betroffenen verpflichtet werden. Aufgrund eines Gesetzes, das von Deutschland aus agierende Unternehmen für ihre Produktions- und Lieferketten weltweit in die Verantwortung nähme.

Das Blut an unserer Kleidung

Ein anderes Beispiel: Das Blut, das an unserer Kleidung klebt, lässt sich seit dem 10. September 2012 nicht mehr rauswaschen. Damals starben 258 Textilarbeiter*innen in den Flammen der Fabrik Ali Enterprises in der Stadt Karatschi in Pakistan. In einer Textilfabrik, die im Wesentlichen für den deutschen Kleidungsdiscounter Kik fertigte. Die Bilder von den Trümmern der Fabrik, von Bergen verbrannter Jeans, von verzweifelten Überlebenden gingen um die Welt. Das Entsetzen war groß. Und vielleicht zum ersten Mal machte sich Unbehagen breit, fühlte sich das T-Shirt auf der Haut anders an als zuvor. Die Augen ließen sich nicht mehr davor verschließen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Löhnen unsere Kleidung produziert wird. Ein Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht hätte schon den Brand verhindern, aber auf jeden Fall Kik in Haftung nehmen können. Stattdessen wurden die Klagen von vier pakistanischen Überlebenden und Hinterbliebenen in diesem Jahr endgültig vor einem deutschen Gericht abgewiesen.

„Für Fashion ohne Victims braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ und „Damit nicht alle Dämme brechen, braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen“ sind nur zwei der Losungen, unter denen sich jetzt die „Initiative Lieferkettengesetz“, zu deren Initiatoren auch ver.di zählt, für eine gesetzliche Regelung stark macht, die in Deutschland ansässige Unternehmen für ihr globales Wirtschaften in die Verantwortung nimmt.

Es hat sich seit dem 10. September 2012 zwar einiges bewegt, aber nicht genug. Am 24. April 2013, gerade mal sieben Monate nach dem Ali-Enterprises-Brand, stürzte in Savar nahe Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch, ein neunstöckiges Gebäude zusammen, in dem fünf Textilfabriken untergebracht waren. Damals starben 1.135 Menschen, 2.438 wurden teils schwer verletzt. Der Handlungsdruck war so kurz nach dem Brand von Ali Enterprise immens. Ein Abkommen über Brand- und Gebäudesicherheit in Bangladesch, der sogenannte Bangladesh Accord, war das Ergebnis. Er wurde am 15. Mai 2013 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein auf 5 Jahre befristetes, unabhängiges, rechts- verbindliches Abkommen zwischen globalen Marken, Einzelhändlern und Gewerkschaften zum Aufbau einer sicheren Textilindustrie in Bangladesch.

Kampagnenmotiv gegen Kinderarbeit auf Kakaoplantagen

Es hat seither kein Unglück mehr vom Ausmaße Rana Plaza gegeben, aber das Abkommen steht in seiner jetzigen Ausgestaltung vor dem Aus. Auch für eine Erhöhung des Mindestlohns streiten die Textilarbeiter*innen in Bangladesch schon wieder seit Monaten. Derzeit liegt er bei umgerechnet 83 Euro. Nur durch Überstunden und Leistungsprämien können die Arbeiter*innen auf bis zu 150 Euro Lohn kommen (s. auch Internationales, S.8, dieser Ausgabe).

Auch das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 9. September 2019 gestartete neue Siegel „Grüner Knopf“ wird an dieser Situation nicht viel ändern. Aus Sicht der Kampagne für Saubere Kleidung weist der Grüne Knopf erhebliche Schwächen auf und verfehle das Ziel, Konsument*innen eine verlässliche Orientierung zu bieten, um Kleidung zu erkennen, die unter Wahrung der Arbeits- und Menschenrechte hergestellt wurde.

Grüner Knopf wird nicht halten

Der Grüne Knopf will zwar Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bezug auf die Menschenrechte in die Bewertung einbeziehen, aber noch ist unklar, wie die Kriterien und die Nachweisführung in der Praxis überhaupt umgesetzt werden. Zudem soll die Vergabe auch auf der Anerkennung bereits bestehender Siegel und Labels basieren. Diese werden in der Regel von privaten Firmen oder Einrichtungen anhand sogenannter Fabrikaudits, also Zertifizierungsverfahren vergeben. „In zahlreichen Publikationen hat die Kampagne für Saubere Kleidung dokumentiert, dass Sozialaudits weder in der Lage sind, Arbeitsrechtsverletzungen wie die Diskriminierung von Frauen oder die Behinderung von Gewerkschaftsarbeit zu erkennen, noch zu tatsächlichen Verbesserungen führen. Ein staatliches Siegel erfordert einen besonders effektiven, unabhängigen und mit ausreichend Ressourcen und wirksamen Sanktionsmitteln ausgestatten Kontrollmechanismus“, so Uwe Wötzel von ver.di. Aus den vergangenen Jahren wisse man zum Beispiel, dass insbesondere der TÜV keine gute Arbeit geleistet habe. Der TÜV hatte so wie den Staudamm in Brasilien auch das Rana Plaza-Gebäude in Bangladesch als sicher zertifiziert, hinterher stellte sich heraus, dass die Prüfungen möglicherweise fahrlässig waren und die Beschäftigten nicht geschützt haben.

Wötzel, der auch Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland ist, geht der Grüne Knopf schlichtweg nicht weit genug. „Wir sehen eine ganze Reihe von Siegeln, die immer nur Teilbereiche abdecken und das Ziel nicht wirklich erreichen“, sagte er dem Deutschlandfunk anlässlich des Starts vom Grünen Knopf. Neben den Textilfabriken gebe es in der Baumwollindustrie eben auch Spinnereien und Entkernungsbetriebe, die aber unberücksichtigt blieben: „Auch dort sind die Arbeitsbedingungen extrem schlecht.“

Diejenigen, die am Ende der Lieferkette auf Kosten aller anderen verdienen, bleiben so immer noch die großen Konzerne. Deshalb lautet die allgemeine Losung der Lieferketten-Initiative auch: „Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen.“ Und auch „damit Menschenrechte nicht durch den Kakao gezogen werden“ wie auf den Kakaoplantagen in Westafrika, auf denen rund zwei Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen für die Schokolade in deutschen Supermarktregalen schuften, braucht es ein Gesetz. Nicht mehr und nicht weniger fordert die Initiative. Denn noch mehr Dammbrüche, Brände und Einstürze dürfen sich die großen Unternehmen und sogenannten Global Player einfach nicht erlauben.

Initiative Lieferkettengesetz

In ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben sich die Vereinten Nationen (UN) bereits 2011 darauf geeinigt, dass grundsätzlich alle Unternehmen die Verantwortung für die Menschenrechte in ihren Lieferketten übernehmen sollen – allerdings nur in Form einer freiwilligen Verpflichtung. Freiwillige Lösungen bringen aber nicht viel, das haben etliche Katastrophen allein in den letzten Jahren in der Textilindustrie, auf Ölplantagen, an Staudämmen, in Minen und anderswo gezeigt. Die „Ini-tiative Lieferkettengesetz“, ein breites Bündnis aus 64 Nichtregierungsorgani-sationen und Gewerkschaften, darunter auch ver.di, will die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich festschreiben lassen. Und das möglichst noch in dieser Legislaturperiode. Die Petition der Initiative richtet sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU: „Tote bei Fabrikbränden, ausbeuterische Kinderarbeit, zerstörte Regenwälder: Deutsche Unternehmen sind weltweit immer wieder an Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beteiligt – ohne dass sie dafür rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Damit muss Schluss sein!“

Mehr erfahren und unterschreiben unter lieferkettengesetz.de