"Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jetzt wegen Corona im Job mehr Stress, weshalb schneller Fehler passieren", sagt Olaf Hofmann, Geschäftsführer der GUV/FAKULTA. "Damit die Kolleginnen und Kollegen beruhigt arbeiten können, wollen wir in dieser schwierigen Zeit einen kleinen finanziellen Beitrag leisten." Deshalb verzichtet die Unterstützungseinrichtung GUV/ FAKULTA bei allen bis zum 31. August eintretenden Neumitgliedern auf die Beiträge für das Kalenderjahr 2020. Hofmann sagt: "Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Aktionen." Außerdem erhalten Neueintretende als Willkommensgeschenk ein Hygienepaket, das je nach Verfügbarkeit Masken, Reinigungsgel, -tücher oder -spray enthält.

Tatsächlich hat die GUV/FAKULTA bereits in ersten Fällen geholfen, die mit Corona zusammenhängen. So wurde gegen einen Beschäftigten ein behördliches Bußgeld verhängt, weil er vor der entsprechenden Lockerung einen Kollegen mit zur Arbeit genommen hatte. Ein weiteres Bußgeld wurde der GUV/FAKULTA gemeldet, weil das Mitglied beim Autofahren hinter dem Steuer eine Maske getragen hatte. "In diesen Fällen helfen wir natürlich schnell und unbürokratisch", sagt Hofmann.

Das "Beruhigt arbeiten"-Paket steht allen Arbeitnehmer*innen offen, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind. Ob Pflegekraft, Busfahrer*in, Sozialarbeiter*in oder Beschäftigter in einem Entsorgungsbetrieb, jeder kann von der Solidaritätsaktion profitieren. Erst ab 2021 kostet die Mitgliedschaft dann 21 Euro im Jahr.

Olaf Hofmann betont: "Wir sind eine Selbsthilfe, keine Versicherung. Das bedeutet, wir schütten keine Gewinne aus. Alle Einnahmen sind für unsere Mitglieder bestimmt. Das macht unsere Leistung dauerhaft günstig und unsere Hilfe einzigartig." Das bedeutet auch, dass die Beiträge seit 2008 nicht erhöht wurden, die Leistungen aber sehr wohl. So ist erst vor zwei Jahren die Hilfe bei Unfällen mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Arbeit oder zu einer Gewerkschaftsveranstaltung neu dazugekommen. Das bedeutet, Mitglieder bekommen bei Kasko- schäden bis zu 300 Euro Unterstützung.

Vielfältige Hilfe

Eine Briefzustellerin, die auf ein fremdes Auto auffuhr, bekam die 300 Euro Selbstbeteiligung erstattet. Eine Altenpflegerin, die bei einer Dienstfahrt einen Unfall verursachte, sollte ihrem Arbeitgeber 1.750 Euro Regress zahlen. Sie wehrte sich mit Hilfe des Betriebsrats und der Rechtsschutzunterstützung durch ver.di erfolgreich und musste noch 250 Euro selbst bezahlen. Die GUV/FAKULTA unterstützte sie mit 242 Euro Schadenersatzbeihilfe. Ein Kundenberater hatte seinen Büroschlüssel verloren, eine teure Schließanlage musste ausgetauscht werden. Er sollte 10.000 Euro zahlen. 9.200 Euro bekam er von der GUV/ FAKULTA zurück. Ein Kraftfahrer, der auf einem fremden Betriebshof durch einen Stapler verletzt wurde, erhielt nach einem Gerichtsverfahren Schmerzensgeld. Die GUV/FAKULTA hatte für das Verfahren die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bereitgestellt.

Mehr erfahren: beruhigt-arbeiten.de