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Übergabe der Unterschriften am Thüringer Landtag an AbgeordneteFoto: ver.di

Innerhalb der gesetzlichen Regelungen der Ladenöffnungszeiten ist es ver.di in Thüringen 2016 gelungen, für die Beschäftigten im Einzelhandel monatlich zwei freie Samstage festzuschreiben. Die zwei komplett freien Wochenenden im Monat wissen die Kolleg*innen sehr zu schätzen. Bundesweit ist das nicht Standard.

Die regionale Tarifkommission im Thüringer Einzelhandel hat im August auf ihrer Sitzung noch einmal betont, dass auch für das kommende Jahr dieser Punkt fest im Plan steht, zumal in Thüringen ja im April 2021 die vorgezogenen Landtagswahlen stattfinden.

Seitens des Hauptverbandes der Einzelhändler (HdE) sehen die Begehrlichkeiten anders aus. Wegfall der Festschreibung der beiden freien Samstage und Erweiterung der Sonntagsöffnungszeiten, beschreibt sie Michele Wetzel. Er ist der Betriebsratsvorsitzende von IKEA Erfurt und Mitglied der ver.di-Tarifkommission. Er war 2016 dabei, als in Wahlkreisbüros und auf Wahlveranstaltungen der demokratischen Parteien in Thüringen für die gesetzliche Regelung gestritten wurde. Und als im Juni 2020 im Thüringer Landtag eine Neuabstimmung dieses Gesetzes auf der Tagesordnung stand, haben die Gewerkschafter*innen sehr kurzfristig zu einer Unterschriftensammlung mobilisiert. Mit der Übergabe von 1.000 Unterschriften vor dem Landtag konnten sie verhindern, dass das Gesetz angefasst wurde.

Britta Gebhardt, seit 16 Jahren Betriebsratsvorsitzende bei Kaufland in Rudolstadt, weist darauf hin, dass sie mit ihren Mitstreiter*innen bei Kaufland die besondere Regelung im Thüringer Einzelhandel engagiert verteidigen will. "Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gerade diese gesetzliche Regelung für die überwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel ein Erfolg und unbedingt zu schützen", sagt Gebhardt, die seit 20 Jahren bei Kaufland in Rudolstadt arbeitet. Bei der Sitzung der Landestarifkommission im September will sie sich dafür einsetzen, dass dort beschlossen wird, wie das ver.di-Gremium dazu beitragen kann, dass das Ladenöffnungsgesetz auch nach der Landtagswahl 2021 nicht verschlechtert wird. "Auch was die Länge der Öffnungszeiten betrifft, gerade montags bis mittwochs bis 22 Uhr, wollen wir noch Veränderungen erreichen und die Zeiten verkürzen. Nach 20 Uhr sind die Märkte so gut wie leer. Auch da wollen wir neue Regelungen", erklärt sie beherzt. Dass Corona gerne benutzt wird, Bestehendes anzugreifen, bestätigen auch andere Kolleg*innen und Kollegen aus dem Thüringer Einzelhandel. Ihre Forderung steht: Hände weg von den freien Samstagen. Btr.