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Einer von hunderten Warnstreiks: Kundgebung auf dem Platz der Alten Synagoge in FreiburgFoto: Ditfurth/picture alliance/dpa

Tabellenentgelte

Tarife

ab 1. April 2021 + 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
Der Mindestbetrag bedeutet in den untersten Stufen Entgelterhöhungen bis zu 2,59 Prozent

ab 1. April 2022 + 1,8 Prozent

Tarifliche Zulagen

Deren Dynamisierung wird über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart.

ab 1 April 2021 + 1,4 Prozent
ab 1. April 2022 + 1,8 Prozent

Azubis, Dual Studierende, Praktikant*innen

ab 1. April 2021 + 25 Euro
ab 1. April 2022 + 25 Euro
Es wurde zudem vereinbart, in die Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge einzusteigen.

Jahressonderzahlung

Für die Entgeltgruppen 1 bis 8

West

Erhöhung um 5 Prozent ab 2022

Ost

Erhöhung um 2 Prozent ab 2022
Erhöhung um 3 Prozent ab 2023

Die Kolleg*innen in Ostdeutschland erhalten ab 2022 ohnehin eine bereits vereinbarte Erhöhung um 6 Prozentpunkte. Sie wurde zur Angleichung der Jahressonderzahlung Ost-West festgelegt.

Arbeitszeit

Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wird die Arbeitszeit Ost an die im Westen angeglichen.

ab 1. Januar 2022 39,5 Stunden
ab 1. Januar 2023 39 Stunden

In ostdeutschen Krankenhäusern gilt für die Angleichung folgende Sonderregelung:
ab. 1. Januar 2023 39,5 Stunden
ab 1. Januar 2024 39 Stunden
ab 1. Januar 2025 38,5 Stunden

Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2022.

Corona-Sonderzahlung

Entgeltgruppen 1 bis 8 600 Euro
Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro
Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro

Azubis, Praktikant*innen, Dual Studierende (Kommunen) 225 Euro
Azubis, Praktikant*innen, Dual Studierende (Bund) 200 Euro

Die Prämie wird noch in diesem Jahr ausgezahlt. Sie ist steuer- und abgabenfrei – sofern nicht 2020 bereits Prämien ausbezahlt wurden und die Summe der Prämien über 1.500 Euro liegt. Dann werden für den Betrag über 1.500 Euro Steuern und Abgaben fällig.

Übernahme

Die Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden gelten weiter.

Altersteilzeit

Die Regelungen zur Altersteilzeit und zu flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Falter-Arbeitszeitmodell) werden verlängert.

Pflege

Pflegezulage (neu)

ab März 2021 70 Euro
ab März 2022 120 Euro
ab Januar 2023 gekoppelt an die allgemeinen Entgelterhöhungen

Intensivmedizin

ab März 2021 100 Euro (bisher 46,02 Euro)

Wechselschichtzulage

ab März 2021 155 Euro (bisher 105 Euro)
Außerdem wird der Samstagszuschlag erhöht.

Betreuungseinrichtungen (z. B. Altenheime)

Pflegezulage (neu; gilt bislang nur in kommunalen Krankenhäusern)
ab März 2021 25 Euro

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Zulage (neu) für Ärzt*innen

ab März 2021 300 Euro

Kolleg*innen, die während der Pandemie im öffentlichen Gesundheitsdienst aushelfen, erhalten für jeden Monat ihres Einsatzes dort 50 Euro zusätzlich.

Kurzarbeit

Die Regelungen zur Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst (TV Covid) werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Leistungsorientierte Bezahlung

Die Arbeitgeber wollen mit Anreizen wie Zuschüssen für Gesundheitsförderung oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern. Diese wollen sie aus dem Budget für leistungsorientierte Bezahlung finanzieren. ver.di hat durchgesetzt, dass auch pauschale Ausschüttungen aus diesem Budget möglich werden. Bestehende Dienstvereinbarungen werden übrigens nicht in Frage gestellt.

Sparkassen

Die Sparkassensonderzahlung wird zwar eingefroren, aber nicht, wie von den Arbeitgebern gefordert, um über 20 Prozent gekürzt. Zum Ausgleich einer geringeren Reduzierung haben die Beschäftigten in 2021 Anspruch auf einen, in 2022 auf zwei zusätzliche Urlaubstage. Freiwillig können sie weitere Teile der Sonderzahlung gegen freie Tage tauschen, sofern eine entsprechende Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Erhöhung der Tabellenentgelte erhalten sie mit dreimonatiger Verzögerung.

Flughäfen

Aufgrund der Corona-Krise laufen derzeit Tarifverhandlungen mit den Flughäfen zu einem Notlagen-Tarifvertrag. Er soll den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen garantieren. Im Gegenzug können Arbeitgebern befristete Tarifanpassungen zugestanden werden, dazu könnte auch der Verzicht auf die in den jetzt abgeschlossenen Tarifverhandlungen vereinbarten Tariferhöhungen gehören.

Beamt*innen

Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, hat in einer Pressekonferenz am 25. Oktober 2020 angekündigt, den Abschluss "wirkungsgleich" auf die Beamt*innen zu übertragen.

Wie geht es weiter?

Die Bundestarifkommission (BTK) hat die Tarifeinigung mit großer Mehrheit zur Annahme empfohlen. Am 24. November tagt die BTK erneut. Bis dahin soll die Einigung in den Betrieben und Dienststellen diskutiert werden. Die Erklärungsfrist für den Tarifvertrag läuft bis zum 26. November.

Mehr Infos ...

... die Bewertung des Abschlusses durch den ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke und weitere ver.di-Bundesvorstandsmitglieder, die bei den Verhandlungen mit dabei gewesen sind, sowie der Rückblick auf viele Aktionen und die Warnstreiks unter

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