Das jüngste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine krachende Niederlage für die Populisten im Landtag Sachsen-Anhalt. Die Blockade der zum 1. Januar 2021 vorgesehenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags, so die obersten Richter, war verfassungswidrig. Sie verletzt die grundrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit. Denn: "Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von medienpolitischen Zielsetzungen erfolgen." Genau darüber hatten die Provinzpolitiker Sachsen-Anhalts sich hinwegsetzen wollen. Mal reichten ihnen die Sparanstrengungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht aus. Mal monierten sie unzumutbare Belastungen der Bürger*innen durch die geplante Beitragserhöhung um 86 Cent – die erste Erhöhung seit 2009. Oder sie führten das "mangelnde Engagement" von ARD und ZDF im Osten Deutschlands an.

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Günter Herkel ist freier JournalistFoto: Jan-Timo Schaube

Über all das kann selbstverständlich diskutiert werden. Aber nicht im Beitragsverfahren. Das hat der Gesetzgeber aus guten Gründen möglichst staatsfern angelegt, um politische Einflussnahme von Parteien und Regierungen auf den Rundfunk zu verhindern. Was auch mit den Erfahrungen während der NS-Diktatur zusammenhängt. Mit dem jetzigen Urteil sei ein "verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" worden, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Durch den verstärkten Einfluss sozialer Netzwerke, so argumentieren die Karlsruher Richter, werde es immer schwieriger, zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung zu unterscheiden. Damit wachse die Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er bildet ein Gegengewicht zur Boulevardpresse und zu rechtsgerichteten sozialen Medien, die Verschwörungsmythen und Falschinformationen verbreiten. Die Verteidigung der Rundfunkfreiheit ist somit auch ein Kampf um den Erhalt der Demokratie.