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Die Mitglieder des WISAG-Betriebsrates: Ohne Lohnfortzahlung für ihre Betriebsratsarbeit sind einige von ihnen existentiell bedrohtFoto: Cuno Brune-Hägele

Bereits seit längerem schwelt ein Konflikt zwischen den Betriebsräten und der in Stuttgart ansässigen Geschäftsführung des Industrie- und Sicherheitsdienstleisters WISAG. Deren Geschäftsführung weigert sich, ihren Betriebsräten die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung für Betriebsratssitzungen zu leisten. Stattdessen verlangt sie, dass sich die Betriebsräte individuell an- und abmelden, obwohl der Betriebsratsvorsitzende dem Arbeitgeber jeweils mitteilt, wann die Sitzung stattfindet und wer eingeladen wurde. Mittlerweile bezweifelt die Geschäftsführung sogar die Notwendigkeit der Betriebsratssitzungen, ohne dies in irgendeiner Weise zu begründen.

"Diese Art der Argumentation seitens der WISAG zeigt, dass es dem Unternehmen darum geht, einen aktiven Betriebsrat zu zermürben", sagt Cuno Brune-Hägele, Geschäftsführer von ver.di Stuttgart. "Letztendlich geht es um die Behinderung von Betriebsratsarbeit. Besonders schräg wird es, wenn der Arbeitgeber die schriftliche Abmeldung verlangt, aber dann den Erhalt nicht einmal per E-Mail bestätigen will. Das passt nicht zusammen", so der Gewerkschafter weiter.

Existenzbedrohendes Verhalten

Mittlerweile sind die Summen, die vom Arbeitgeber einbehalten wurden, für einige Betriebsräte existenzbedrohend, da den Beschäftigten natürlich ihr Einkommen fehlt. "Auf Dauer ist das nicht zu verkraften", sagt Brune-Hägele. "Das Verhalten der Geschäftsführung hat wenig mit der im Gesetz vorgesehenen vertrauensvollen Zusammenarbeit, sondern eher mit dem Gebaren eines Patriarchen zu tun. Die Geschäftsführung ist wohl im falschen Jahrhundert gelandet."

Die Betriebsräte werden von dem Stuttgarter Anwalt Uwe Melzer vertreten. Auch für den erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zeugt das Verhalten der WISAG GmbH & Co. KG nicht von einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit". "Sogar wenn Betriebsratsmitglieder sich per Mail abgemeldet haben, wurde keine Entgeltfortzahlung für Betriebsratsarbeit geleistet. Das ist Behinderung der Betriebsratsarbeit", sagt Rechtsanwalt Uwe Melzer. Er weist auch deutlich darauf hin, "dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit kein Kavaliersdelikt ist". "Das Verhalten des Arbeitgebers zeigt deutlich, dass sich sein Vorgehen gegen den Betriebsrat als aktive Interessensvertretung der abhängig Beschäftigten richtet", so Melzer.

Und das ist nicht der einzige Ärger mit der WISAG. Schon lange kritisiert ver.di Stuttgart den Umgang des Sicherheitsunternehmens mit seinen Betriebsräten. Bereits im Juni wurden vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die Klagen der Betriebsräte gegen die Geschäftsführung wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit und fehlender Lohnfortzahlung auf Grund von Betriebsratssitzungen verhandelt. Im September wird noch dazu – in diesem Fall auf Antrag des Arbeitgebers – der Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes ebenfalls vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt.

Spezialgebiet Betriebsratsmobbing

Sich selbst bezeichnet die WISAG gern als Spezialist für Industriedienstleistungen. "Ein Spezialist für den Umgang mit den Rechten von Betriebsräten ist die WISAG jedenfalls nicht. Wer aktive Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen mit Ausschluss aus dem Betriebsrat bedroht, wer den Betriebsräten die Lohnfortzahlung für Sitzungen vorenthält", und da wird der Geschäftsführer von ver.di Stuttgart, Brune-Hägele, richtig sauer, "der hat ein massives demokratisches Defizit.