Auch darum geht es:

Die Lasten gleich verteilen

Gesetzliche Krankenversicherung - Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen - das war einmal. Anfang 2015 hat die schwarz-rote Bundesregierung die paritätische Finanzierung de facto abgeschafft. Festgelegt wurde ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin teilen, also jeweils 7,3 Prozent zahlen. Doch der Arbeitgeberanteil wurde bei diesen 7,3 Prozent eingefroren. Beitragssteigerungen tragen die Arbeitnehmer seither alleine, und die machen mittlerweile schon einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozentpunkten aus. Angesicht von bereits angestoßenen und noch notwendigen Reformvorhaben rechnen die Krankenkassen mit weiter steigenden Zusatzbeiträgen.

ver.di macht sich stark für die Abschaffung der jetzigen Zusatzbeitragsregelung und die gesetzliche Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung.


Mehr Personal in den Krankenhäusern

Gesundheitswesen - Die Krankenhausreformen des Bundes und die unzureichende Finanzierung der Krankenhäuser durch die Länder haben in den letzten zwei Jahrzehnten dazu geführt, dass Krankenhäuser chronisch unterfinanziert sind und die Beschäftigten ständig am Limit arbeiten. Nach Berechnungen von ver.di fehlen in den Krankenhäusern bundesweit 162.000 Stellen, davon 70.000 allein in der Pflege. Im europäischen Vergleich ist Deutschland bei der Ausstattung mit Pflegepersonal Schlusslicht. 77 Prozent der Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege können sich nicht vorstellen, bis zur Rente durchzuhalten. ver.di fordert von den Parteien gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung in Krankenhäusern. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, nach neuesten medizinischen Erkenntnissen und in hoher Qualität behandelt zu werden - in jedem Krankenhaus.


Wohnen muss bezahlbar sein

Wohnungspolitik - Bezahlbares Wohnen in akzeptabler Qualität? Das ist für immer mehr Menschen in unserem Land mittlerweile kaum noch zu erreichen. In vielen Städten sind die Mieten in den vergangenen Jahren derart weit in die Höhe geschossen, dass auch Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen auf dem Wohnungsmarkt oftmals ohne Chance sind. Es sei denn, sie berappen rund 50 Prozent ihres Nettoeinkommens nur für die Miete. Und damit ist der Strom noch gar nicht bezahlt. Ebenso trifft es junge Leute, die im Berufseinstieg stecken, und auch die Älteren, deren Renten nun mal nicht auf diesen teuren Wohnungsmarkt zugeschnitten sind. Es fehlt bezahlbarer Wohnraum, es fehlen Wohnungen in öffentlicher Hand. Der Staat muss eine aktive Wohnungsbaupolitik betreiben, und zwar in erheblich stärkerem Maße als bisher. Denn: Wohnen ist ein Grundrecht - Artikel 6, Europäische Sozialcharta. Und dieses Grundrecht muss durchgesetzt werden. Statt aber die öffentlichen Wohnungsbestände auszuweiten, haben viele Städte in den vergangenen Jahren öffentliche Wohnungsbestände an Immobilienkonzerne verscherbelt, privatisiert. Und den neuen Besitzern ist weniger am Wohl der Mieter als vielmehr an der Rendite gelegen.

Deswegen: Wir brauchen eine konsequente Politik für das Recht auf bezahlbaren Wohnraum. Statt Privatisierungen öffentlicher Wohnungsgesellschaften brauchen wir die Ausweitung staatlicher Wohnungsbaupolitik. Damit das Recht auf Wohnen für alle gilt.


Nahverkehr: Wir brauchen Qualität statt Dumping

Öffentlicher Personennahverkehr - Noch kurz vor dem Regierungswechsel 2013 hat die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz durchgedrückt. Seither sind die Kommunen verpflichtet, in einem Ausschreibungsverfahren für den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs dem Bewerber den Zuschlag zu geben, der angibt, er werde die Leistung eigenwirtschaftlich erbringen und auf Zuschüsse der Kommune verzichten können. Tariflich vereinbarte gute Arbeitsbedingungen, guter Lohn oder der Schutz der Beschäftigten zählen da nicht mehr. Als erste haben das Anfang des Jahres die Beschäftigten des Traditionsunternehmens Stadtverkehr Pforzheim (SVP) zu spüren bekommen. Der eigenwirtschaftliche Antrag einer Bahn-Tochter erhielt den Zuschlag, bei einem Lohnniveau von 30 Prozent unter dem des SVP. Die überwiegende Zahl der SVP-Beschäftigten verlor ihre Arbeit. In den kommenden Jahren werden 90 Prozent der Vergaben im öffentlichen Nahverkehr neu ausgeschrieben. Daher brauchen wir eine Klausel im Personenbeförderungsgesetz, die es den Kommunen erlaubt, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards vorzugeben. Dabei geht es um die Arbeitsplätze, aber auch um die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs.