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Die wollen nur den Sozialstaat abzocken: Keine andere Unterstellung steckt im Kern hinter der geplanten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes. Der Vorwand des Bundesinnenministers, er komme damit lediglich der Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU nach, ist billig. Insbesondere an der Begrenzung des so genannten Ehegattennachzugs wird deutlich, dass Minister Schäuble eine Milchbubenrechnung aufmacht, wenn er erklärtermaßen die Sozialkassen schonen will.

Bereits die Niederlande, Dänemark und Frankreich knüpfen den Familiennachzug an Bedingungen wie Spracherwerb, Alter und gesicherten Lebensunterhalt. Letzteres war bisher im deutschen Zuwanderungsgesetz nicht vorgesehen. Jetzt aber müssen Deutsche finanziell in der Lage sein, ihre ausländischen Ehepartner auch auszuhalten. Können sie das nicht, soll Doppelstaatlern und Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Partners gelebt haben und die Landessprache sprechen, zuzumuten sein, ihre Gemeinschaft im Ausland zu leben.

Es grenzt nicht nur an Diskriminierung, wenn mit dieser neuen Regelung Deutsche gleich zweifach in zwei Klassen aufgeteilt werden: erstens in solche qua Geburt und jene durch Einbürgerung und zweitens in Deutsche mit ausreichendem Einkommen und solche, die auf Geldgaben angewiesen sind. Vor allem bedient der Gesetzentwurf Parolen über Ausländer, die die Sozialsysteme plündern. Laut Holger Bonin vom Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit ist das blanker Unsinn. Allein 2004 hat jeder ausländische Mitbürger im Schnitt 7390 Euro an den Staat gezahlt. Leistungen hat er in Höhe von 5550 Euro erhalten. Das macht nach Adam Riese ein Plus von 1840 Euro.

Es wäre ehrlicher, Zuwanderung wie die großen Einwanderernationen USA, Kanada und Australien zu handhaben. Die treffen zwar eine strenge Auslese, aber sind humanitär großzügig. Und ihre Arbeitsmärkte stehen den einmal Eingewanderten offen. Hierzulande ist das immer noch die höchste Barriere.

Siehe Zuwanderungsrecht