ver.di antwortet

Was heißt denn das?

Hallo ver.di PUBLIK, ich habe da mal eine Frage: Was ist ein "prononcierter Kritiker von Public Private Partnerships"? Muss ich mir jetzt ein Fremdwörterbuch zulegen, um ver.di Publik lesen und verstehen zu können?

FRITZ TUMMOSZEIT, DÜREN

Lieber Kollege Tummoszeit, leider versehen seit einiger Zeit auch verschiedene ver.di-Gliederungen ihre Projekte oder Werbemaßnahmen mit Titeln, die direkt aus dem Englischen übernommenen sind. So etwa werden seit jüngstem neue Konzepte der Mitgliederwerbung quer durch gewerkschaftliche und nicht-gewerkschaftliche Publikationen unter dem Titel "Organizing" beschrieben. Auch der Begriff "Public Private Partnership", zu Deutsch "Öffentlich-Private Partnerschaft", fand ohne Übersetzung mühelos Eingang in zahlreiche ver.di-Broschüren und -Publikationen. Bei so viel Public Private Partnership ist uns dann glatterdings auch noch ein "prononciert", will heißen "entschieden", durchgerutscht. Die Redaktion der ver.di PUBLIK wird sich bemühen, diese Entwicklung nicht auch noch durch Mittun zu fördern. Wir sagen nicht sorry, sondern Entschuldigung und geloben Besserung.

MARIA KNIESBURGES, CHEFREDAKTEURIN VER.DI PUBLIK


Thema "Sittenwidrig unterbezahlt", ver.di Publik 5_2008

Auch ich arbeite als Dozentin für DaF/DaZ in Integrationskursen des BAMF

und im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung der Jobcenter. Auftraggeber meiner Sprachkurse ist der Staat. Mein derzeitiger Stundenlohn beträgt 13 €/pro Unterrichtseinheit. Da ich nicht von dieser Tätigkeit leben kann, erhalte ich Grundsicherung (ALG II). Das Hauptproblem: Die sehr umfangreichen Vor- und Nachbereitungen dieser Tätigkeit werden nicht bezahlt, müssen aber geleistet werden, sonst kann der Unterricht nicht stattfinden. Würden sie vergütet, müsste ich mindestens 19,50 € verdienen. In meinem Fall ist die Situation besonders paradox: Weil ich nicht von dieser Tätigkeit leben kann, erhalte ich Grundsicherung vom Staat. Meine Tätigkeit als Deutschdozentin und meine Grundsicherung finanziert der gleiche Staat! Da kann man mir doch gleich so viel zahlen, dass ich keine Grundsicherung mehr beantragen muss!

tamara multhaupt, per E-Mail


Nachgehakt "Potsdamer Forum", ver.di publik 5_2008

Die Äußerungen des Kollegen Meerkamp erscheinen mir doch etwas zu rechtfertigend. Diesjähriger "Partner" des Potsdamer Forums ist DIE ZEIT. Wie wir wissen, ist die Wochenzeitung ein strategischer Medienpartner des CHE (Veröffentlichung des zweifelhaften Hochschulrankings). Die Bertelsmann-Stiftung und damit der Konzern ist fünfzigprozentiger Mitinhaber des CHE. Nach dem Beschluss des Bundeskongresses ist die Auswechselung Bertelsmanns durch DIE ZEIT vielleicht in den Augen einiger ein großartiger Schachzug; zur klaren Positionierung unserer Gewerkschaft trägt dies nicht bei, vielen Dank! Zur Klärung kann man auf den Nachdenkseiten nachschauen: "DIE ZEIT, sponsored by Bertelsmann - wie das Centrum für Hochschulforschung der Bertelsmann Stiftung die öffentliche Meinung beeinflusst.", http://www.nachdenkseiten.de/?p=1136Jürgen Bauch, ver.di-Betriebsgruppe FHH Hannover, PER E-MAIL


ver.di lohnt sich "Gesetz für höhere Besoldung", ver.di Publik 5_2008

Die Information hat für uns Senioren nicht den vollen Info-Wert, weil die Versorgungsempfänger wieder einmal nicht erwähnt worden sind, so dass die Pensionäre nicht im Bilde sind, ob die Ausführungen auch für sie gelten.

JOHANN JOHN, VER.DI BETRIEBSGRUPPE SENIOREN, MINDELHEIM


Thema "Madonna im Kulturbeutel", ver.di publik 5_2008

Da sich Leser/innen in allen möglichen Publikationen und dem gesamten bürgerlichen Feuilleton über Madonna kritisch informieren können, weiß ich wirklich nicht, wieso das nun auch noch in der PUBLIK geschehen soll/muss? Dagegen gibt es so viele hervorragende Musiker/innen wie z.B. Lucinda Williams, Diana Jones, Mary Gauthier, Eilen Jewell, Two Gallants und und und, die leider von PUBLIK ignoriert werden, oder irre ich mich da?

matthias reichelt, per E-Mail


Thema "Die Unabhängige", ver.di publik 5_2008

Es bleibt eine Karrieristin, die, ihre bürgerlichen Wurzeln nutzend, erst trotzig, dann per Quote oder Seilschaft begünstigt, einen Weg gegangen ist, der in den 1970er Jahren so ungewöhnlich nicht war. Es bleibt ein autoritärer Machtmensch, ein Günstling, eine Quotenfrau. Eine, die Politik als "Geschäft" versteht. - Entweder ist der Artikel schlecht geschrieben oder die Biographie ist es nicht wert, in einer Gewerkschaftszeitung erwähnt zu werden. Dr. Guido Rissmann-Ottow, per e-mail

Ich möchte gerne zu dem Artikel über Heide Pfarr ein positives Feedback abgeben und Frau Pfarr in Ihrer heiklen Aufgabe ermutigen und bestärken!

Bernd Müller, per E-Mail


ver.di Knigge "Trittbrettfahrer", ver.di Publik 5_2008

Als langjähriges Gewerkschaftsmitglied befinde ich mich nicht auf dem "Trittbrett". Doch ich habe auch ein gewisses Verständnis für viele Menschen, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind. Leider wird das Leben immer teurer und gerade mehrköpfige Familien müssen mit jedem Euro rechnen. Bisher ist es ver.di aber auch noch nicht in den Sinn gekommen, spezielle Beiträge für Familien ins Leben zu rufen.FRANK BEYER, PER E-MAIL


Thema "Verhütung - Regelrecht ungeschützt", ver.di Publik 5_2008

Es dürfte sich herumgesprochen haben, dass Leistungen gemäß SGB II - ALG II und Sozialgeld - individuell Verarmung und gesellschaftlich einen weiteren Schritt im kulturellen Niedergang darstellen. Aber es gibt noch immer Überreste einer wengistens im Ansatz richtigen sozialen Sicherung. Leistungen des SGB II schließen Leistungen des SGB XII nicht grundsätzlich aus, sondern nur doppelten Bezug, und dies bezieht sich im wesentlichen auf Leistungen zu Lebensunterhalt und Wohnung, also 3. Kap. SGB XII. Familienplanung und Verhütung sind jedoch im 5. Kap. SGB XII benannt und somit grundsätzlich über den Bezug von SGB II-Leistungen hinaus zu beanspruchen. Das heißt allerdings nicht, dass die SGB XII-Leistungen dann immer auf Krankenkassen-Niveau, Leistungen gemäß SGB V, beschränkt sind. Die Leistungsbeschränkung in § 48 SGB XII bezieht sich auf die Krankenbehandlung, d.h. 3. Kap.5. Abschn.1, Titel SGB V. Die Familienplanung und Verhütung sind in einem separten Paragraphen § 49 SGB XII geregelt.

Man kann jedem, der über nur geringes Einkommen - man beachte: bereinigtes Einkommen! - verfügt, raten, die betreffenden Leistungen beim zuständigen Träger der Sozialhilfe zu beantragen. Man sollte sich nicht irre machen lassen von gegenteiligen Auskünften seitens der Sozialleistungsträger oder Mitarbeitern der Arbeitslosen-und Sozialhilfeberatungsstellen, denn auch dort gibt es noch Aufklärungsbedarf. Man sollte weiter Widerspruch gegen ablehnende Bescheide einlegen und gegebenenfalls Klage führen. Wer aufgrund seines bereinigten Einkommens Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe hat, wird auch die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Man braucht dann nur noch einen guten Fachanwalt. Meist reicht schon die gute Klageschrift eines Anwalts, um die Sozialleistungsträger zum Einlenken, d.h. positiven Bescheid, bewegen zu können. Im guten Sinn, also dem angstfreien Ausleben der Sexualität und einer vernünftigen Familienplanung, lohnt der Aufwand allemal.

Dr. Friedhelm Raden, München

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