Rufpauschale muss für jeden Tag gezahlt werden

Stuttgart | Wenn in einem Tarifvertrag eine "tägliche Pauschale für Rufbereitschaft" vereinbart ist, muss diese Pauschale für jeden begonnenen Kalendertag gezahlt werden. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 16. Mai 2013 nach einem Musterprozess zum Bezirkstarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg entschieden, der auch bei der SSB AG (Stuttgarter Straßenbahnen) gilt. In dem Streit ging es um die Frage, ob Beschäftigte der SSB AG gemäß dem Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg für jeden begonnenen Tag einer Rufbereitschaft eine kalendertägliche Pauschale erhalten, oder ob der Begriff der "täglichen Pauschale" einen jeweiligen Zeitraum von 24 Stunden meint. Die Arbeitgeberseite war letzterer Meinung. Die Kollegen der SSB AG haben seit Ende 2009 mit Unterstützung von ver.di und Betriebsrat gegen diese Auffassung des Arbeitgebers gestritten und sich zum guten Schluss durchgesetzt.


Post musste liegenbleiben: Warnstreiks brachten Erfolg

Niedersachsen | Wie auch andernorts blieb auch in Niedersachsen Post liegen. Denn mehr als 300 Postler aus Hannover, Braunschweig, Celle, Göttingen, Bad Harzburg, Salzgitter, Wolfenbüttel, Northeim und Seesen hatten beim Warnstreik Zeichen gesetzt und damit Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt. Immerhin sind 75 Prozent der Postangestellten ver.di-Mitglieder. "Wir haben ein wirklich starkes Tarifergebnis erzielt", sagt ver.di-Fachsekretär Hans-Uwe Behrens. Über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren wurde eine prozentuale Erhöhung von insgesamt 5,7 Prozent erzielt. Diese Vereinbarung gebe auch der Post Planungssicherheit für mehr als 24 Monate. Rund 132.000 Beschäftigte des Unternehmens in Deutschland, darunter viele Briefträger, erhalten in zwei Schritten mehr Geld.


Urteil: Kommunen müssen angemessen ausgestattet sein

Hessen | ver.di fühlt sich durch ein Ende Mai ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofs bestätigt. Darin heißt es, dass die Belange der Kommunen bei der Zuweisung finanzieller Mittel stärker berücksichtigt werden müssen. Gerhard Abendschein, Fachbereichsleiter Gemeinden bei ver.di Hessen, freut sich über das Urteil: "Wir haben in unserem letzten Kommunalfinanzbericht nachgewiesen, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert sind. Außerdem haben wir gezeigt, dass die Begründungen des Landes für die Kürzungen bei den Landeszuweisungen an die Kommunen nicht haltbar sind." Die öffentliche Hand müsse wieder angemessen ausgestattet werden. Nach diesem Urteil müsse die Landesregierung die Kürzungen aus dem Jahr 2011 sofort rückgängig machen. AZ: P.St. 2361


Sind die fetten Jahre vorbei?

Filmfest München | In den großen Fragen von Kunst und Markt kommt der normale Filmschaffende nicht vor: Gagenhöhe, Arbeitssicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf - kein wirklich attraktives Diskussionsthema? Stoff genug für eine Momentaufnahme mit Menschen, die im deutschen Film etwas zu sagen haben. Die öffentliche Veranstaltung findet am 30. Juni 2013, von 11 bis 13.30 Uhr in der BlackBox im Gasteig statt. Die ver.di FilmUnion will auch öffentlich mit der Aktion "Es brennt" auf die Anliegen der Filmschaffenden aufmerksam machen. "Heiß hergehen" wird es am 29. Juni um 17 Uhr auf dem Münchner Marienplatz.