Liebe Leserin, lieber Leser,

das hätte schon längst das allermindeste sein müssen: 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde per Gesetz. Das Gesetz wurde Anfang Juli nun endlich im Bundestag beschlossen. Mehr als zehn Jahre haben die Gewerkschaften darum gekämpft, allen voran ver.di und die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten. Ein großer Erfolg. Allerdings: Auf Druck der Arbeitgeber und ihrer Verbände hat die schwarz-rote Koalition die Zahl derer erweitert, denen der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn weiterhin verwehrt bleiben soll. Jugendlichen unter 18 Jahren zum Beispiel - und den Arbeitgebern der Saisonarbeiter wird gestattet, Kost und Logis in den Lohn einzurechnen. Man darf gespannt sein, was Stulle und Schlafplatz im Mehrbett-Zimmer dann so alles wert sein sollen. Bericht und Kommentar Seite 16.

Das sind Relationen: Die Löhne der kommunalen Beschäftigten in Großbritannien sind seit 2010 um 18 Prozent gesunken, die Gaspreise im gleichen Zeitraum um 57 Prozent gestiegen. Das drastische Kürzungsprogramm der britischen Regierung trifft die Menschen im Land bitter. Allein in der Stadt Manchester wurden 4000 kommunal Beschäftigte entlassen. Und die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen schaffen die Arbeit nicht mehr. In der Innenstadt türmt sich der Müll. Die britischen Gewerkschaften mobilisieren zum Streik für mehr Lohn. Es geht ums Geld zum Leben. Bericht auf Seite 8.

"ver.di ist eigentlich ganz okay" heißt es in unserem Jugend-Spezial im letzten Teil dieser Ausgabe der ver.di publik. Auszubildende erzählen, warum ihnen ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wichtig ist und was sie ihnen ganz konkret bringt. Nachzulesen ist da auch, warum es sich empfiehlt, schon gleich zu Beginn der Ausbildung Kontakt zur ver.di Jugend aufzunehmen. Berichte auf den Seiten J1 bis J8.

Die nächste ver.di publik erscheint Anfang September, bis dahin Ihnen und Euch eine schöne Sommerzeit!

Maria Kniesburges, Chefredakteurin der ver.di publik