Karlsruhe hält die Besoldung der Beamten in Sachsen für unangemessen Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17.11.2015 (Az. 2 BvL 20/09) entschieden, dass die Alimentierung der sächsischen Beamten nach Streichung der Sonderzahlung im Jahre 2011 "evident unangemessen", sprich: deutlich zu niedrig war. Die Grundgehaltsätze genügen nicht, um das Beamtenverhältnis in Sachsen im gebotenen Maße attraktiv zu erhalten, sei es doch die Aufgabe der Beamten, "Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten". Dem Freistaat wurde bis 30.6.2016 Zeit gegeben, "die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten". Aus dem Beschluss folgen Nachzahlungen für dreiviertel der sächsischen Beamten, die auf Empfehlung von ver.di und mit Unterstützung durch den DGB-Rechtsschutz Widerspruch gegen die Besoldungskürzung 2011 erhoben hatten. Der DGB hat den Finanzminister zu Gesprächen über die Höhe der Nachzahlung und eine wertschätzende Alimentation für die Zukunft aufgefordert.

wr