Ausgabe 05/2018
Kurznachrichten
Friseurhandwerk I – Der Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen ist rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Alle Auszubildenden erhalten demnach im ersten Ausbildungsjahr monatlich 480 Euro und im zweiten Ausbildungsjahr 595 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr erhöht sich das Entgelt auf 715 Euro. Ab August steigen die Ausbildungsvergütungen durch eine Tariferhöhung auf 510 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 620 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 740 Euro im dritten Jahr. ver.di begrüßt die Erklärung. „Von dieser Regelung profitieren alle Azubis der Friseurbetriebe, die zwar ausbilden, sich aber nicht an Tarifverträge halten“, so der zuständige ver.di-Sekretär Gerd Denzel.
Nach sechs Jahren wieder Tarifvertrag
Friseurhandwerk II – Nach sechs Jahren gibt es wieder einen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Niedersachsen. Alle Beschäftigungsgruppen profitieren: Youngstylisten verdienen ab 1. August 9,70 Euro, ab 2019 10 Euro, Masterstylisten 15,80 bzw. 16,30 Euro ab 2019. Auszubildende erhalten im ersten Lehrjahr 500 Euro, im zweiten 590 und im dritten 700 Euro pro Monat. Ab 2019 erhöht sich die Ausbildungsvergütung auf 510, 600 bzw. 725 Euro. ver.di-Verhandlungsführerin Ute Gottschaar betont aber auch, dass 10 Euro nach Abschluss einer dreijährigen Ausbildung als Verdienst an der untersten Grenze dessen liegen, was zumutbar sei. Und für die Stadt Bremen sowie in Bremerhaven-Wesermünde gebe es noch keinen Abschluss.