Ausgabe 04/2019
Pausenlos in die Überstunden
Auf der Landstraße. Ein schwerer Unfall. Viel Blut, Autos stehen auf dem Kopf und auf der Seite, zerdellt. Qualm. Mehrere Verletzte. Der Rettungswagen kommt. Ein Rettungssanitäter steigt aus. Er muss jetzt Entscheidungen treffen, die das Leben und die Gesundheit der Verletzten entscheiden können. Aber er ist schon seit 13 Stunden auf dem Rettungswagen, hatte keine Pause und ist total übermüdet. Stopp! Dieses Bild ist ausgedacht. Aber genau so passiert es tagtäglich in Hessen. Der Grund: Das Land Hessen, zuständig ist das Sozialministerium, hat den Kommunen und Landkreisen zwar die Befugnisse zur Disponierung der Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes übertragen. Nicht übertragen hat das Land ihnen die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Diese liegt bei den freien Trägern wie zum Beispiel beim Arbeiter-Samariter-Bund ASB, oder beim Deutschen Roten Kreuz DRK und anderen Arbeitgebern der Rettungsdienstler. Somit sind sie verantwortlich für die Einhaltung von Pausen und einem pünktlichen Feierabend. Sie können das jedoch nicht sicherstellen, weil sie die Einsätze nicht disponieren. Die Leitstellen wiederum fühlen sich nicht verantwortlich. In Baden-Württemberg wurde das Problem dadurch gelöst, dass das Sozialministerium die Leitstellen angewiesen hat, beim Disponieren der Einsatzfahrzeuge das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. In Hessen ist das nicht geschehen, ver.di hat es schon vielfach angesprochen, bemängelt und vorgetragen.
Deshalb hat ver.di jetzt damit begonnen, Beschäftigte im Rettungsdienst an verschiedenen Standorten in Hessen genau aufschreiben zu lassen, wie lange sie arbeiten. Die Dokumentation der immer wiederkehrenden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen dann später im Jahr der Politik übergeben werden.