Polizei als Fotoprofis?

Das Smartphone macht es möglich: Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten stellen den Zeitungs- und Fernsehredaktionen zunehmend die Film- und Fotoaufnahmen ihrer Einsätze zur Verfügung – praktisch in Echtzeit und kostenlos. Die Leidtragenden dieser Praxis sind freie Fotograf*innen. In ihren Augen ist das unlauterer Wettbewerb; sie sehen ihre Existenzgrundlage gefährdet.

Der ver.di-Fachbereich Medien hat die Beschwerden der Bildberichterstatter*innen zum Anlass genommen, den hessischen Innenminister Peter Beuth, CDU, aufzufordern, die Veröffentlichungspraxis von Angehörigen der Polizei und der Rettungsdienste kritisch zu prüfen. Beuth verteidigte in einem Antwortschreiben die Praxis in Hessen. Solche Bildveröffentlichungen „in Konkurrenz zu Pressefotografen stellen keinen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften dar“.

Andere Bundesländer, andere Einschätzungen. Beuths bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann, CSU, hatte im vergangenen Jahr auf Anfrage geschrieben, er habe Bedenken, und zwar „sowohl kommunal- als auch wettbewerbsrechtlich“. Herrmann verwies auf die bayerische Gemeindeordnung. Aber auch die hessische Gemeindeordnung zieht Grenzen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und damit auch zum Beispiel ihrer Feuerwehren.

ver.di hält es nicht nur aus Wettbewerbsgründen für problematisch, wenn Foto- und Filmaufnahmen nicht für dienstliche Zwecke, sondern auch zur Veröffentlichung in diversen Medien angefertigt werden, so Manfred Moos, Landesfachbereichsleiter Medien von ver.di Hessen. „Polizei und Feuerwehr sind an gesetzliche Aufgaben gebunden, zu denen zum Beispiel bei der Polizei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gehören, nicht aber die Bebilderung von amtlichen Informationen.” Durch die kostenlose Bereitstellung von Bildern und Filmen wird die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und damit auch die Pressefreiheit mittelbar beeinträchtigt. In Zeiten zunehmenden Spardrucks in den Redaktionen ist die Versuchung groß, die Gratis-Angebote der Polizei in Anspruch zu nehmen und das Honorar für freie Fotografen einzusparen. Und das kann Folgen haben. Manfred Moos: „Wer so handelt, nimmt in Kauf, dass am Ende die Polizei die Hoheit darüber hat, was veröffentlicht wird und was nicht.“ Deshalb sind auch die Redaktionen aufgefordert, nur in Ausnahmefällen behördliches Film- und Fotomaterial zu verwenden.