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Barrierefreier Arbeitsplatz in der Stadtverwaltung WolfsburgFoto: Veit Mette

Der Weg von den Verwahranstalten zum Grundgedanken der Inklusion von behinderten Menschen war weit. Erste Regelungen fanden sich in der 1891 verabschiedeten Armengesetzgebung Preußens. Darin ging es um die Behandlung und Betreuung von "hilfsbedürftigen Geisteskranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen und Blinden", die meist entweder in ihren Familien lebten oder in sogenannten Anstalten der "Irren-, Krüppel- und Gebrechensfürsorge". Eine Ausnahme waren Kriegsversehrte, sie sollten gut versorgt und integriert werden.

Einen Einschnitt bildete der 1. Weltkrieg. Nach dem Krieg galt es, mehr als 1,5 Millionen Kriegsbeschädigte wieder einzugliedern. Erste Regelungen dazu wurden bereits Anfang 1919 veröffentlicht und 1920 im "Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter" zusammengefasst, das 1923 novelliert wurde. Es enthielt bereits wesentliche Elemente des heutigen Rechts: Eine Beschäftigungspflicht für Schwerbeschädigte, wie es damals hieß, wurde eingeführt, für sie galt ein besonderer Kündigungsschutz. In den Betrieben konnten sie ihre Vertrauensleute wählen. Diese Entwicklung wurde 1933 brachial beendet. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Behinderte, Kriegsopfer ausgenommen, als "Parasiten am Volkskörper" betrachtet. Vom 1933 verabschiedeten Gesetz über die "Verhütung erbkranken Nachwuchses" bis zur "Tötung unwerten Lebens" war es für die Nazis nur ein kleiner Schritt.

Nach dem zweiten Weltkrieg haben die Besatzungsmächte die ungleiche Behandlung von Behinderten und Kriegsopfern zwar aufgehoben, allerdings hatte dieser wesentliche Fortschritt nur in der DDR Bestand. Das 1953 vom Bundestag beschlossene Schwerbeschädigtengesetz wurde von der Bundesregierung als "Kriegsfolgegesetz" betrachtet. Sie lehnte die Versuche der oppositionellen SPD, dieses Gesetz auf alle Behinderten anzuwenden, ab. Bestimmend für die Ansprüche war also der Grund der Behinderung. Ansprüche auf Rehabilitation bestanden nur für Kriegsopfer. Mit diesem Gesetz wurde erstmals die Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Arbeitsplätze erhoben.

Erst mit dem Schwerbehindertengesetz vom 29. April 1974 ging es nicht mehr darum, welche Ursache die Behinderung hat, sondern um eine Abmilderung der Folgen. Behinderte wurden nicht mehr als "Objekte der Fürsorge" definiert. Dazu hat auch eine neu entstandene Behindertenbewegung, die sich selbst als "Krüppelbewegung" bezeichnete, beigetragen. Sie forderte das Recht auf Emanzipation ein. Mit dem Gesetz wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet und der besondere Kündigungsschutz gestärkt. Es verbesserte auch die Stellung der gewählten Vertrauenspersonen, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben und Verwaltungen wahrnehmen. Seit 2001 sind die Belange der Behinderten im Sozialgesetzbuch IX geregelt und wurden ständig weiterentwickelt.

Behinderung kann jede*n treffen

Ein weiterer Meilenstein ist die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009. Sie stellt einen Paradigmenwechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende Teilhabe dar. "Behinderung wird jetzt als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und der Vielfalt der Gesellschaft verstanden, denn eine Behinderung kann jeden von uns jederzeit treffen", sagt Dagmar König, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Kernpunkt ist die Inklusion: Die Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass alle Menschen, mit und ohne Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. "Unser Ziel ist eine barrierefreie Gesellschaft, die von vornherein die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt und in der alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben", so König.

Seither haben weitere Reformen die Inklusion in Deutschland vorangebracht. Als ein Beispiel nennt Melanie Grunow, bei ver.di zuständig für den Bereich Teilhabepolitik, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Allerdings gehen ihr die Änderungen noch nicht weit genug: "Es müssen klarere gesetzliche Regeln geschaffen werden, die alle Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Das bedeutet, dass sich damit auch die Privatunternehmen ihrer teilhabepolitischen Verantwortung nicht länger entziehen können."

Gemeinsam mit Verbänden haben Gewerkschaften für Änderungen im Bundesteilhabegesetz gekämpft. Erreicht haben sie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und für Schwerbehindertenvertretungen. Es gibt aber auch noch Bereiche, wo ver.di erheblichen Handlungsbedarf sieht, unter anderem bei der inklusiven Bildung. "Je früher Kinder lernen, dass Unterschiede ganz normal sind, desto selbstverständlicher werden sie später damit umgehen", sagt Grunow. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland immer noch doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie nicht behinderte Menschen.

"Angesichts der noch immer zu geringen Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen mit schwerbehinderten Arbeitnehme- r*innen wäre eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote sowie die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein logischer Schritt", so Dagmar König. Viele Unternehmen seien nicht auf Menschen vorbereitet, deren Leistungsvermögen sich altersbedingt oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verändere. Vor diesem Hintergrund fordert sie einen Wandel in der Unternehmenskultur und Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung.

ver.di setzt sich dafür ein, dass Prävention und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in den Betrieben verbindlich umgesetzt werden. "Kontroll- und Sanktionsmechanismen müssen dabei genauso gesetzliche Berücksichtigung finden wie die Beteiligung der Interessenvertretungen", so Frank Loe- ding, Sprecher des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik bei ver.di. Beim ver.di-Bundeskongress wurde dazu auch ein behindertenpolitischer Leitantrag verabschiedet. Er ist unter sopo.verdi.de zu finden.

In Deutschland...

... leben über 12 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. 7,8 Millionen Menschen sind schwerbehindert, das heißt, sie haben einen Grad der Behin-derung von mindestens 50. Etwa drei Prozent von ihnen sind von Geburt an behindert. Mehr als 88 Prozent der Behinderungen werden im Laufe des 'Lebens durch eine Krankheit verursacht. 3,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind im erwerbsfähigen Alter.