Verzicht auf Kündigungen

Medien – Für die etwa 12.000 Journalist*innen in Zeitungsverlagen hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di mit dem Verlegerverband BDZV einen Tarifvertrag abgeschlossen, der den Beschäftigten im Kern einen Kündigungsverzicht bis Mitte bzw. Ende des kommenden Jahres zusichert, wenn in betrieblichen Vereinbarungen dafür ein Teil oder die ganze Jahresleistung verringert wird. Dazu müssen die Verlage gegenüber dem Betriebsrat und ver.di eine wirtschaftliche Notlage nachweisen. Ein weiterer Erfolg sind Ausgleichszahlungen für freie Journalist*innen an Tageszeitungen, die bei Honorareinbußen im Jahr 2020 eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe eines durchschnittlichen Monatshonorars im Jahr 2019 vom jeweiligen Verlag erhalten können. Die Laufzeit des am 3. Juli erreichten Tarifabschlusses ist bis Ende 2020 begrenzt, danach gelten die unveränderten Tarifansprüche. Die dju in ver.di hat mit dem Tarifabschluss auch alle weiteren Tarifverträge für Zeitungsredaktionen bis Ende des Jahres 2020 in einem sogenannten Moratorium abgeschlossen. Der BDZV hatte sich geweigert, bereits jetzt über Tariferhöhungen sowie über Prämienzahlungen zur Anerkennung der immensen Leistungen von Zeitungsredaktionen während Pandemie und Shutdown zu verhandeln.

Hilfe bei Schicksalsschlägen

Veolia Umweltservice – ver.di und die Veolia Umweltservice haben einen Unterstützungsfonds für Beschäftigte vereinbart, mit dem das Unternehmen, ein Anbieter von Dienstleistungen im Entsorgungsbereich, in der Covid-19-Krise seinen Beschäftigten helfen will. Im Anschluss an die Konzernbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit mit Aufstockung wurde dazu der Tarifvertrag Pandemie-Fonds Veolia vereinbart. Darin ist der Unterstützungsfonds vereinbart, welcher Beschäftigten mit besonderen Härten wirtschaftlich und finanziell helfen soll. Für den sogenannten "Pandemie-Fonds" stellt die Veolia Umweltservice für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 einmalig eine Million Euro zur Verteilung an bedürftige Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Die Unterstützungshöhe beträgt pro Person maximal 10.000 Euro.

Mehr Geld und Zulage

Klinikum – ver.di hat mit dem Klinikum St. Georg in Leipzig eine Tarifeinigung für die Angestellten des nichtärztlichen Dienstes erzielt. Die Einigung umfasst Tariflohnsteigerungen von insgesamt 5 Prozent innerhalb der nächsten acht Monate, die Zahlung einer Pflegezulage von 120 Euro monatlich sowie die Gewährung von Zusatzurlaubstagen für Beschäftigte im Schichtdienst. Zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird im Klinikum ab 2024 die 39-Stunden-Woche umgesetzt. Die Ausbildungsvergütungen werden im Pflegebereich auf das Niveau im öffentlichen Dienst angehoben und weitere Ausbildungsgänge in den Tarifvertrag für die Auszubildenden integriert. ver.di bewertet besonders den Einstieg in die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit als positiv, denn damit konnte nicht nur die jahrelange Differenz zu den Kolleg*innen in den alten Bundesländern verringert werden, die Arbeitsbedingungen wurden auch zusammen mit der Erhöhung des Zusatzurlaubes deutlich verbessert. Das Ausbildungspaket mit der Vergütung, zwei zusätzlichen Prüfungsvorbereitungstagen im zweiten Ausbildungsjahr und der Aufnahme der Krankenpflege-Hilfe sowie der operations- und anästhesietechnischen Assistenz ist ebenfalls erreicht.