Ausgabe 06/2020
Aus den Bezirken
Sonntags bleiben die Läden zu
Niedersachsen, NRW, Sachsen- Anhalt – Um den freien Sonntag ging es in letzter Zeit mehrfach im Handel. Unter anderem kann ver.di in Niedersachsen den Ausgang vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg für sich als Erfolg verbuchen. Dort begründeten die Richter*innen ihre Entscheidung, dass die allgemeine wirtschaftliche Situation des Handels in der Corona-Pandemie keinen hinreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung in Oldenburg darstellen könne. Auch in Meckenheim und Leverkusen wurden Sonntagsöffnungen gerichtlich untersagt. Hier hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nord- rhein-Westfalen die Sonntagsöffnungen für unzulässig erklärt. Und auch in Magdeburg ging es vor Gericht. Dort untersagte das Verwaltungsgericht eine Sonntagsöffnung aus Anlass eines "offline- Festivals". Mit der Begründung geringerer Umsätze wegen der Corona-Pandemie sollte die Sonntagsöffnung durchgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der freie Sonntag verfassungsrechtlich geschützt ist.