Im November 2023 wird bei allen erwerbstätigen ver.di-Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2023 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag 1 Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.
Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch eine Einzelüberweisung beziehungsweise Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.