Ausgabe 03/2024
KSG schürt Klima der Angst
Servicekräfte an Unikliniken leisten eine verantwortungsvolle Arbeit. Ohne sie könnte kein Patient operiert oder versorgt werden. Sie gehören wie Ärzte und Pflegekräfte zum Team im Krankenhaus. Sie sind für die Reinigung und Sterilisation von Geräten zuständig, arbeiten im Stationsservice, für die Hauswirtschaft, beim Patiententransport, in der Logistik und in vielen weiteren Bereichen. Mit ihrer Arbeit sorgen sie für einen reibungslosen Klinikbetrieb rund um die Uhr. Doch nicht überall bekommen sie den verdienten Respekt. Stattdessen werden sie zu schlechteren Löhnen ausgegliedert. So sparen Unikliniken Lohn und zudem die Mehrwertsteuer aufgrund der Organschaft zu den ausgegliederten Gesellschaften.
Die Servicekräfte der Unikliniken Erlangen, Regensburg und Würzburg wollen nicht länger benachteiligt werden. Sie fordern für ihre verantwortungsvolle Arbeit die Angleichung an den an Unikliniken geltenden Tarifvertrag der Länder. In der letzten Tarifrunde der Länder hatten sie sich bereits mehrfach an Solidaritätsstreiks beteiligt. Nun, neben einem dritten Warnstreik für den Tarifvertrag im Service, leitete ver.di parallel die Urabstimmung über unbefristete Streiks ein. Hierbei stimmten die ver.di-Mitglieder im Klinikservice in Erlangen, Regensburg und in Würzburg mit großer Mehrheit für einen Erzwingungsstreik. Die Gewerkschaft hat den Arbeitgebern daher ein Ultimatum gesetzt, um an den Verhandlungstisch zu kommen.
Viel Gegenwehr kommt von den Arbeitgebern in Würzburg und Erlangen. Beispielsweise hat die Klinik Service GmbH (KSG) Erlangen dreimal versucht, die Warnstreiks gerichtlich verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Nürnberg lehnte die Anträge dazu ab. "Die Geschäftsführung ist erneut krachend gescheitert", sagte Gewerkschaftssekretär Martin Schmalzbauer, ver.di Mittelfranken, nach dem Versuch, den 48-Stunden-Streik im April zu verhindern.
Massiven Druck übt die Geschäftsführung auch auf das Personal aus, indem sie Abmahnungen und fristlose Kündigungen ausspricht. Bereits im Jahr 2023 kam es zu drei solcher Kündigungen, die aber alle wieder zurückgenommen wurden. Auch wurden Flugblätter verteilt, in denen bei Streikteilnahme mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wurde. Beratend steht der Geschäftsführung die für Union-Busting (Behinderung von Gewerkschaften) bekannte Kanzlei Dr. Schreiner und Partner zur Seite. Beschäftigte, die sich an den Warnstreiks beteiligt haben oder solidarisch zeigten, bekommen plötzlich keine Überstunden oder Dienste mehr zugeteilt, die ihnen Zuschläge bringen.
Im Jahr 2024 hat die KSG nun erneut sechs fristlose Kündigungen ausgesprochen, allesamt gegenüber Beschäftigten mit Migrationshintergrund. "Hier sollen besonders verwundbare Beschäftigte eingeschüchtert werden", sagt ver.di-Landesfachbereichsleiter Robert Hinke. Die meisten von ihnen waren kaum gewerkschaftlich aktiv. Gerade das entspreche dem "typischen Vorgehen professionellen Union-Bustings, um unentschlossene oder schwankende Kolleg*innen zu verängstigen", betont der Gewerkschafter.
ver.di werde ihren Mitglieder bei den anstehenden Kündigungsschutzklagen zu ihrem Recht verhelfen. Die Gewerkschaft hat zudem eine Plakataktion gestartet, um die Öffentlichkeit auf die Arbeitsbedingungen bei den Töchtern der Unikliniken aufmerksam zu machen. Aus der Erlangener Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft komme inzwischen viel Solidarität mit den Beschäftigten und Kritik an der Geschäftsführung der KSG. Der betriebliche und öffentliche Druck auf die Arbeitgeber steigt. Wenn die KSG nun nicht einlenkt, steht allem Anschein nach ein harter Arbeitskampf mit unbefristeten Streiks bevor.
Ines Becker, Betriebsratsvorsitzende der KSG Erlangen und Mitglied der ver.di-Tarifkommission, sagt, die Kolleg*innen seien nicht mehr bereit, sich wie Beschäftigte zweiter Klasse behandeln und mit plumpen Einschüchterungen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhalten zu lassen. "Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen nach den enormen Preissteigerungen dringend mehr Geld, um über die Runden zu kommen. Sie wollen nach dem gleichen Tarifvertrag bezahlt werden, wie die anderen Beschäftigten des Uniklinikums auch. Ihre Leistung muss bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen genauso anerkannt werden."