Ausgabe 03/2024
Rechtsschutz bei Genderverstößen
In einem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung wurde die "Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaates Bayern" geändert. Im dienstlichen Schriftverkehr an allen staatlichen Schulen und Hochschulen sowie Verwaltungen des Freistaats sind nun mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt verboten. "Wir fordern die bayerische Regierung nachdrücklich auf, dieses unsinnige Verbot aufzuheben und von jeglichen Sanktionen abzusehen. Es ist Zeit, den Weg für eine inklusive, respektvolle und fortschrittliche Gesellschaft zu ebnen. Getreu der vielgerühmten Liberalitas Bavariae – also dem Motto: Leben und leben lassen", so Luise Klemens, die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern. Alfried Ströl, Landesrechtsschutzleiter bei ver.di Bayern, berichtet von einer zunehmenden Unsicherheit und Angst unter den Beschäftigten sowie einem Anstieg von Rechtsschutzanfragen, seit der Verkündung dieses restriktiven Beschlusses.
ver.di Bayern wird ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren, sollten diese disziplinarisch von ihren Dienstherren belangt werden oder als Angestellte Abmahnungen erhalten.