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Auch online geht es zur FörderungFoto: Hendrik Schmidt/dpa

Mit Beginn des kommenden Semesters sollen die Sätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steigen – wenn der Bundesrat zustimmt. Dann beträgt der Regelhöchstsatz 474,60 Euro, rund 22 Euro mehr als bislang. Auch das Wohngeld wird um 20 Euro auf 380 Euro angehoben. Mit dem BAföG werden seit mehr als 50 Jahren Studierende und Auszubildende gefördert, deren Familien nicht alleine für die Ausbildung aufkommen können.

„Ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Hannes Kreschel, der in Halle/Saale Jura studiert. Er finanziert sein Studium mit einem Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, dessen Höhe allerdings auch an die BAföG-Sätze gekoppelt ist. Angesichts der Preissteigerungen seien die 22 Euro mehr im Monat zwar „nicht die Welt“, Kreschel findet es aber wichtig, dass mit dieser Reform auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wird. Denn auch die Sätze, ab denen das Einkommen von Eltern oder Partner*innen angerechnet wird, werden angehoben. Zudem kann man BAföG beantragen, wenn man Schule oder Studium vor dem 45. Lebensjahr beginnt.

Dass die 20 Euro mehr beim Wohngeld angesichts der steigenden Mieten nicht reichen, spürt Kreschel gerade selbst. Er habe eine „saftige Mieterhöhung“ bekommen.

Zudem liegen auch die erhöhten BAföG-Sätze unter denen des Bürgergelds. ver.di fordert, dass die Sätze mindestens auf Bürgergeldniveau angehoben werden. Die Wohnkostenpauschale solle mindestens 410 Euro betragen. „Die Explosion bei Preisen und Mieten ruft förmlich nach einem grundlegend reformierten BAföG, wie es SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag versprochen haben“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Das BAföG müsse wieder einlösen, was sein Grundgedanke war: dass auch Kinder studieren können, deren Eltern wenig Geld haben.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden macht sich ver.di daher für eine grundlegende Reform der Bundesausbildungsförderung stark. Bühler begrüßte die von der Bundesregierung mit der Reform geplante Einführung eines „Flexibilitätssemesters“ und einer Starthilfe von 1.000 Euro. Das seien richtige Schritte, doch entscheidend sei, die Sätze dauerhaft an die ­gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.

Hannes Kreschel hofft, dass die BAföG-Anträge vereinfacht werden. „Jetzt ist das ein bürokratisches Monster“, sagt er, sehr aufwändig auszufüllen. Klar müsste die Vergabe von Fördergeldern genau geprüft werden, aber insbesondere für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sei der umfangreiche Antrag sehr schwierig zu verstehen.

Wer bezieht BAföG?

2022 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 630.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) be­zogen. 78 Prozent von ihnen haben studiert, die verbleibenden 22 Prozent wurden während des Schulbesuchs unterstützt. Den Höchstsatz haben rund 56 Prozent der Geförderten bekommen. Nach einer Untersuchung des Centrums für Hochschulforschung aus dem Jahr 2023 nutzte nur etwa jede*r sechste Studierende finanzielle Förderung durch BAföG oder Stipendien. Die anderen ­haben entweder keinen Anspruch auf diese Unterstützung oder wollen sie nicht nutzen. Studierende bekommen die Hälfte des BAföGs als Zuschuss, die andere Hälfte muss als zinsloser Kredit fünf Jahre nach Studienbeginn in Raten zurückgezahlt werden.

Stipendien vergibt die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung: boeckler.de/de/stipendien-2650.htm

Studierende bei ver.di: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/ueber-uns/studierende