Beschäftigte lehnen TUI-Angebot ab

TUI I – Vor der zweiten Verhandlungsrunde zum Entgelttarifvertrag bei der TUI Deutschland am 18. Juli 2024 haben die Beschäftigten des Reisekonzerns das bisherige Angebot der Arbeitgeberin abgelehnt. TUI hatte am 16. Juli 2024 einmalig wirksame 350 Euro Inflationsausgleichprämie für Juli 2024 sowie je 200 Euro Inflationsausgleichprämie für die Monate August bis Oktober 2024 angeboten. Entgelterhöhungen sieht TUI erst ab 1. November vor, und zwar 3 Prozent, ab 1. April 2025 weitere 2 Prozent und ab 1. Januar 2026 weitere 2,5 Prozent. Dies bei einer recht langen Laufzeit von 28 Monaten. ver.di fordert für die Beschäftigten hingegen eine tabellenwirksame Erhöhung der Gehälter um 150 Euro brutto plus weitere 5,5 Prozent (für Auszubildende entsprechend), die Abschaffung der Entgeltgruppe C sowie die Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe nach 16 Jahren Konzernzugehörigkeit in allen Entgeltgruppen, verbunden mit einer Entgelterhöhung um 150 Euro. Dies alles bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Neuland für die Beschäftigten

TUI II – Die TUI Leisure Travel Service GmbH ist eines der wenigen Tochterunternehmen im TUI Konzern, die noch keine Tarifbindung haben. Viele Beschäftigte der GmbH haben sich deshalb bei ver.di organsiert. Der Organisationsgrad liegt inzwischen bei rund 60 Prozent, erstmals wurde schließlich auch eine Tarifkommission gewählt. Für die Beschäftigten der TUI Leisure Travel Service GmbH ist das alles Neuland. Durch Druck des TUI-Konzernbetriebsrats und intensiven Gesprächen unter anderen mit der Arbeitsdirektorin der GmbH wurden mittlerweile Tarifverhandlungen aufgenommen. Auch wenn die Arbeitgeberin immer wieder betont, dass die Kosten nicht zu stark steigen dürften, ist mit der Aufnahme der Tarifverhandlungen auch der erste Schritt zu einer Tarifbindung gelungen. Bisher haben drei Verhandlungen stattgefunden. Einen Abschluss gibt es noch nicht, aber er ist zum Greifen nah.

Zehn Jahre warten auf Verhandlungen

BCD – Die Beschäftigten des Geschäftsreiseanbieters BCD Travel haben zwar mit dem bereits zum 1. Oktober 2013 abgeschlossenen Mantel-Tarifvertrag auch das Recht auf Verhandlungen zu einem Entgelttarifvertrag, dennoch weigert sich die Arbeitgeberin nun schon seit mehr als zehn Jahren, in Verhandlungen einzutreten. Vielmehr hat sich über die Jahre ein für die Beschäftigten inzwischen undurchsichtiger Urwald bei der Frage der Gehaltsfindung entwickelt. Intransparenz und sehr unterschiedliche Be­zahlung sind gerade auch nach der ­Corona-Pandemie aufgrund des Personalmangels in der Branche an der Tagesordnung. Neueinstellungen oder auch Wiederkehrer*innen erhalten oftmals mehr oder zumindest genauso viel wie langjährig Beschäftigte, die dem Unternehmen auch in der Corona-Krise die Treue gehalten haben. Da kann nur ein Entgelttarifvertrag Abhilfe schaffen, weshalb die zuständige ver.di-Bundestarifkommission, begleitet von Aktionen, die ­Arbeitgeberin erneut zu Verhandlungen aufgefordert hat. In einer Umfrage haben die Beschäftigten zudem erneut deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie von ihrer Arbeitgeberin erwarten, endlich in Tarifverhandlungen einzutreten.

Zwei Drittel im Urlaub dienstlich erreichbar

Umfrage – Laut einer Umfrage des Digital­verbands BITKOM sind zwei Drittel der Berufstätigen, die dieses Jahr ­einen Sommerurlaub geplant haben, währenddessen auch dienstlich erreichbar. Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind es 73 Prozent, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen 51 Prozent. Über die Hälfte (59 Prozent) gibt an, erreichbar zu sein, weil Vorgesetzte dies erwarten. 51 Prozent sagen, ihre Kolleg*innen erwarten es von ihnen, 46 Prozent sehen diesen Anspruch bei Kunden. 13 Prozent sind überzeugt, dass ihre Mitarbeiter es von ihnen erwarten. 15 Prozent sagen, dass sie im Sommerurlaub von sich aus erreichbar sein möchten. Tatsächlich muss niemand im Urlaub erreichbar sein. Alles, was Du zum Thema Urlaub wissen musst, findest du auf verdi.de unter der Suchkombination „Urlaub und Urlaubsgeld“.

Krank im Urlaub

Auslandsreisekrankenversicherung – Ein Urlaub kann gerne mal teurer werden als geplant, sogar 200.000 Euro teurer als geplant! So teuer kann es werden, falls Du im Urlaub ernsthaft krank wirst und dringend medizinische Hilfe brauchst, vom Arztbesuch über den Aufenthalt auf der Intensivstation bis hin zu einem medizinischen Rücktransport. Allein für einen Krankenhausaufenthalt in den USA können knapp 200.000 Euro fällig werden. Das hat das gemeinnützige Online-Portal Finanztip ausgerechnet und wichtige Infos zu Auslandsreisekrankenversicherungen zusammengestellt. So kann auch eine Reise in ein EU-Land die Kosten bei Krankheit sprengen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dort nämlich nur das, was die ­lokale Versicherung ebenfalls zahlt. Auf einem Großteil der Kosten kannst Du sitzen bleiben. Auch ein stationärer Aufenthalt in Spanien kann bis zu 179.000 Euro kosten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ein absolutes Muss. Mehr zum Thema unter finanztip.de

Autofahren im Ausland

Internationaler Führerschein – Um im Ausland Auto fahren zu können, kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein. Je nach Ausführung ist dieser entweder drei Jahre oder nur ein Jahr gültig. Die Gültigkeit von nur einem Jahr besteht für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt. Für alle anderen Länder besteht die dreijährige Gültigkeit. In Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein Norwegen und auch der Türkei brauchen Inhaber*innen einer deutschen Fahrerlaubnis keinen zusätzlichen Internationalen Führerschein. Innerhalb Europas wird der internationale Führerschein in Albanien, Moldau und Russland empfohlen. In den meisten Ländern Asiens, Afrikas und Latein­amerikas ist er Pflicht; auch für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, einen dabei zu ­haben. Wer in Thailand länger als drei Monate fahren will, benötigt einen nationalen Führerschein. In Australien, Neuseeland, Japan reicht eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins. Grundsätzlich gilt, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Regeln zu informieren. Ist ein internationaler Führerschein vonnöten, kann er bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Viele Behörden stellen die dazugehörigen Antragsformulare online zur Verfügung.

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Buch-CoverVerlag

Der Weg ist das Ziel

Buchtipp – Dass Wandern erfreut sich trotz aller möglichen Widrigkeiten nach wie vor größter Beliebtheit. Blasen an den Füßen, Dauerregen, Gewitter? Kann alles passieren. Und dieses Buch lässt etwaige Erlebnisse schnell vergessen und macht Lust, sich einen der 30 vorgestellten Fernwanderwege in Deutschland, die teils bis in Nachbarländer führen, vorzunehmen. Dabei ist für jede und jeden ein Weg: Immer am Meer entlang, querfeldein oder hinauf in die Berge lässt sich Deutschland auf oft unbekannten Pfaden erkunden. Das Buch selbst ist zu schwer zum Mitnehmen, dafür tun die mitgelieferten GPS-Tracks ihren Dienst.

R. Heue/L. Bahnmüller, Das Wanderreisebuch Deutschland, Bruckmann Verlag 2024, 224 S., ca. 250 Abb., Hardcover, ISBN: 978-3-7343-2855-8, 34,99 €

Barrierefrei durch den Osten

Leichter Reisen – Millionen Gäste aus der ganzen Welt sind jedes Jahr in Deutschland unterwegs, um das reiche architektonische Erbe des Landes zu erkunden. Dabei laufen sie über Kopfsteinpflaster, steigen Wendeltreppen hinauf, öffnen schwere Holztüren. Doch wie geeignet sind diese Orte für Menschen mit Einschränkungen oder mit Kinderwagen? Barrierefreiheit und Denkmalschutz lassen sich nämlich leider nicht immer vereinen. Die Arbeitsgemeinschaft Leichter Reisen, die sich für barrierefreien Tourismus in Deutschland engagiert, stellt aktuell zugängliche historische Orte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg in den Fokus. Darunter Erfurt, auch das „Rom Thüringens“ genannt, Magdeburg mit seinem Kunstmuseum im Kloster „Unser Lieben Frauen“ und das Ruppiner Seenland mit seinen über 300 Seen, etlichen Schlössern und verwunschenen Klosteranlagen. Mehr über die barrierefreien Angebote gibt es unter leichter-reisen.info

Demokratie-Reisen für Heranwachsende

Bildung – Um demokratische Bildung schon möglichst früh erlebbar zu machen, hat das Deutsche Jugendherbergswerk e.V. (DJH) spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche konzipiert. Gemeinsam mit Expert*innen hat der Verband spezielle Programme ausgearbeitet, die besonders Pädagog*innen dabei unterstützen sollen, bei ihren Schüler*innen das Verständnis für demokratische Werte zu schärfen. So können Heranwachsende auf einer DJH-Klassenfahrt beispielsweise in Form von Gedenkstättenarbeit in Dachau und Ravensbrück die Bedeutung der NS-Vergangenheit für die Gegenwart hautnah erfahren. Weitere Angebote beschäftigen sich mit Prävention von (Cyber-)Mobbing und Faschismus, rücken Demokratie-Training in den Fokus oder finden als Planspiel rund ums Thema Kommunalpolitik statt.

Mehr erfahren unter jugendherberge.de