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Trotz Rente weiter als Krankenpfleger arbeiten – für manche eine OptionIlvy Njiokiktjien/VII/Redux/laif

Der Übergang von der Arbeit in den Ruhestand beschäftigt viele Menschen. Während einige vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen, streben andere einen gleitenden Ausstieg an. Gerade wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, wird ein ergänzendes Einkommen wichtig. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen ist es Rentner*innen nun möglich, eine Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Doch auch wenn diese Option für viele attraktiv erscheint, lenkt sie von der eigentlichen Problematik ab: Eine Rente, die zum Leben reicht, sollte das Ziel sein – nicht die Notwendigkeit, sie durch zusätzliche Arbeit aufbessern zu müssen.

Altersrenten gibt es in verschiedenen Formen, je nach den zurückgelegten Versicherungsjahren und besonderen Umständen wie einer Schwerbehinderung.

Die wichtigsten Arten sind:

  • Regelaltersrente: Gleitend für die Jahrgänge bis 1963 zwischen 65 und 67; ab Jahrgang 1964 ab 67 Jahren, wenn man mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Nach 35 Beitragsjahren, frühestens ab 63 Jahren mit Abschlägen.
  • Altersrente für Schwerbehinderte: Nach 35 Beitragsjahren und einem Grad der Behinderung(GdB) von mindestens 50, frühestens ab 60 Jahren mit Abschlägen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Nach 45 Beitragsjahren, aktuell ab 64 Jahren und 4 Monaten, für ab 1964 Geborene ab 65 Jahren ohne Abschläge.

Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich, vorzeitig in Rente zu gehen und trotzdem unbegrenzt dazu zu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das macht es für viele attraktiv, länger zu arbeiten und gleichzeitig finanziell besser dazustehen, auch für unseren Leiter des ver.di-Archivs Hartmut Simon. "Ich arbeite weiter als Rentner, weil ich es kann, weil ich es gerne tue und weil ich noch die Aufgabe sehe, meine Nachfolgerin gut vorzubereiten. Aber es lohnt sich auch finanziell. Durch meine weitergehende Arbeit werden meine Abschläge reduziert. Jetzt kann ich das Geld gut gebrauchen und mich besser aufs Alter vorbereiten", sagt der Historiker.

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SchichtendeIlvy Njiokiktjien/VII/Redux/laif

Die Vor- und Nachteile

Wenn eine Person 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat (also 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat), kann sie ohne finanzielle Einbußen zwei Jahre vor der regulären Rente, der sogenannten Regelaltersrente, in den Ruhestand gehen. Kommt man nicht auf die 45 Beitragsjahre und geht dennoch vorzeitig in Rente, sind lebenslange Abschläge fällig. Pro Monat, den die Person früher in Rente geht, wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Durch die neue Regelung darf man jedoch weiterarbeiten, ohne dass die Rente dadurch gekürzt wird, und kann dadurch einen Teil der Abschläge über die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen. Diese Beiträge erhöhen dann die Rente, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Bisher nutzen Männer die Option, länger zu arbeiten und ihre Rente zu steigern, häufiger als Frauen. Der Grund dafür ist, dass Männer statistisch gesehen häufiger auf 45 Beitragsjahre kommen und damit ohne Abschläge früher in Rente gehen können. Frauen haben aufgrund von Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie, etwa durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, oft weniger Beitragsjahre und damit seltener die Möglichkeit, die 45 Jahre zu erreichen, die für eine abschlagsfreie Rente notwendig sind.

Mit den neuen Regelungen können viele Rentner*innen ihren Übergang ins Rentenalter nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten und gleichzeitig ihren Lebensstandard weitgehend sichern. Allerdings erfordert dies eine genaue Prüfung der individuellen Bedingungen und eine sorgfältige Planung in Bezug auf Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und steuerliche Aspekte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, hatte bereits im Juni angekündigt, dass es finanzielle Anreize für Menschen geben soll, die über ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, ohne Rente zu beziehen. Anfang September berichteten mehrere Medien über diese Pläne, allerdings sind die steuerlichen Rahmenbedingungen noch nicht konkret. Das betrifft insbesondere die sogenannte Rentenaufschubprämie. Wir werden auf verdi.de und in der ver.di publik in Kürze darüber berichten. Im Folgenden ist nochmal das Wichtigste zusammengefasst:

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Patienten-Update digital auf der IntensivstationIlvy Njiokiktjien/VII/Redux/laif

Kurz & Knapp

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich die Rente beantrage bzw. sie gleichzeitig zum Job beziehen will?

Wenn dies im Arbeitsvertrag nicht explizit vorgesehen ist, grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber muss auch nicht zustimmen. Er erfährt es aber durch die Rentenversicherung im Rahmen der Rentenberechnung.

Wie wirken sich Abschläge auf meine Rente aus, wenn ich vorzeitig in Rente gehe?

Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezugs und mindern die Rente lebenslang.

Kann ich durch Weiterarbeiten die Abschläge ausgleichen?

Ja, du kannst zusätzliche Rentenpunkte sammeln und so einen Teil der Abschläge wieder ausgleichen.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich neben der Rente bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeite?

Ja, sowohl du als auch der Arbeitgeber zahlen Sozialversicherungsbeiträge, die zur Rentenerhöhung beitragen.

Wie wird meine Rente versteuert, wenn ich nebenbei arbeite?

Deine Rente und der Arbeitsverdienst sind steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Hier sind Änderungen geplant.

Kann ich eine betriebliche Altersversorgung gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente beziehen?

Ja, aber es können Abschläge und spezifische Regelungen in der Versorgungsordnung gelten.

Was passiert mit meinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, wenn ich bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeite?

Du zahlst weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt den halben Krankenversicherungsbeitrag.

Kann ich auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten? Wer zahlt dann welche Beiträge?

Ja, du kannst auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen. Dann zahlt der Arbeitgeber den halben Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitrag. Daraus wird deine Rente aber nicht erhöht. Erst wenn du den anderen halben Rentenversicherungsbeitrag selbst zahlst, erhöht sich deine Rente. In der aktuellen Debatte werden weitere finanzielle Anreize diskutiert, die ein Weiterarbeiten attraktiv machen können und die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

In eigener Sache

Unter welchen Bedingungen der Einstieg in die Rente und gleichzeitig weiter arbeiten genau möglich ist, erklärt der ver.di-Mitgliederservice unseren Mitgliedern in Online-Veranstaltungen, die nächste Videoveranstaltung findet am 25.11.2024 statt. Anmeldung erfolgt über Mitgliederservice