Versicherte, die in den nächsten Monaten oder Jahren in Rente gehen, sind bei den Versichertenberater*innen von ver.di bestens aufgehoben. Eine davon ist Elke Fleßner aus Wilhelmshaven. Sie ist seit 2011 ehrenamtliche Versichertenberaterin bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und hat alle Hände voll zu tun. 271 „Verrichtungen“ hat sie in den vergangenen drei Monaten erledigt, das sind über 90 Beratungen im Monat. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, besuchen die Berater*innen einen jährlichen Auffrischungskurs.

Die meisten Beratungen drehen sich um die Frage, wann und unter welchen Umständen die oder der Versicherte in Rente gehen kann, erzählt Elke. Neuerdings aber häuften sich auch die Fragen nach dem Modell „Weiterarbeiten trotz Rente“. „Die meisten sind begeistert, dass sie weiterarbeiten dürfen, aber auch das Geld kommt gut an“ (Mehr zum Thema Weiterarbeiten trotz Rente auf Seite 3). Andere Versicherte wünschen sich zunächst eine Erstberatung. Im Anschluss daran beginnt sie deshalb schon mit Probeberechnungen zu unterschiedlichen Rentenbeginndaten, die sie den Versicherten beim nächsten Mal erläutern und zur Wahl stellen kann. Elke ist es wichtig, dass ihre Kund*innen „hier mit einer Perspektive wieder rausgehen“.

Und so geht’s: Auf der Webseite von ver.di eine Berater*in auswählen, kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Geht es um einen Altersrentenantrag, hilft ein aktueller Rentenverlauf, den die DRV auf Verlangen zusendet (kurzlinks. de/yc52). Die Berater*innen nehmen beim Termin die Rentenanträge auf, helfen bei der Klärung des persönlichen Versicherungskontos und beraten anhand des Versicherungsverlaufs und der Rentenauskunft über die Voraussetzungen verschiedener Rentenarten. 

Junge Beschäftigte glauben oft irrtümlich, sie erhielten später eh keine oder nur eine sehr geringe Rente. Ihnen rät Elke, sich „trotzdem unbedingt ein Rentenpolster anzuschaffen“. Studierenden in Minijobs oder geringfügig Beschäftigten würde vom Arbeitgeber oft eine Verzichtserklärung auf Sozialversicherungsbeiträge vorgelegt. Die sollte auf keinen Fall unterschrieben werden, denn auch Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Geringfügig Beschäftigte zahlen 16 Euro monatlich ein, was sie auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit schützt: „Für eine Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein“, erklärt Elke. Übrigens: Elke berät nicht nur ver.di-Mitglieder; sie ist Ansprechpartnerin für alle Versicherten.

Jenny Mansch

Kontaktdaten der Berater*innen unter versichertenberatung.verdi.de