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Bei unerwünschten Anrufen nur in ­ganzen Sätzen sprechen oder gar nichtFoto: plainpicture

Sie sind zu einem lästigen und mitunter gefährlichen Alltagsphänomen geworden: Anrufe von Werbefirmen oder Vertriebsmitarbeitenden, von Betrügern und Kriminellen auf Festnetz und Mobil­telefonen sowie unerwünschte Kurznachrichten. Die Attacken kommen zu jeder Tageszeit und an Wochenenden vor. Manche spulen maschinengesteuert eine aufgezeichnete Ansage ab, meist mit dubiosen Gewinnmitteilungen. Andere wollen am Telefon etwas verkaufen: Abonnements, Dienstleistungen oder Produkte. Meist soll eine mündliche Einwilligung genügen – wie ein Ja auf eine unverfänglich erscheinende Frage – , oder die Wahl einer Telefontaste, um einen Vertrag abzuschließen. Nicht zuletzt finden auch persönliche Belästigungen statt, etwa durch wiederholte Anrufe, bei denen niemand etwas sagt. Oder verbrecherische Anrufe, bei denen ein Notfall vorgetäuscht wird.

Berühmtes Bespiel ist aktuell der sogenannte Enkeltrick per WhatsApp, mit denen Betrüger*innen sich nicht nur bei älteren Menschen als mehr oder weniger Verwandte ausgeben. Mal wird da behauptet, das Handy sei kaputt, man solle sich die neue Handynummer gleich abspeichern, mal soll die Kohle per Überweisung oder andere Wege überwiesen werden. In jedem dieser Fälle wird eine finanzielle Notlage vorgetäuscht, die sofort den Helferreflex des Opfers auslöst, das sich dann oft auch noch mit der Scham rumschlägt, auf diesen Mist reingefallen zu sein. Und nun auch noch die Künstliche Intelligenz! Mit Hilfe dieser Technologie gelingt es Kriminellen neuerdings, die Stimme von Verwandten so täuschend echt nachzuahmen, dass sich das Portemonnaie fast von alleine öffnet.

Miese Abzocke

Wie reagiert man am besten auf solche Anrufe? Lässt sich dagegen vorgehen? Hierzu gibt unter anderem der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ hilfreiche Antworten.

Er rät etwa, bei Werbeanrufen laut und deutlich zu sagen, dass man kein Interesse hat und unbedingt in ganzen Sätzen zu antworten. Fordert der Anrufer auf, irgendwelche Tasten des Telefons zu drücken, ­sollte man eiskalt auflegen. Bei Kurznachrichten per SMS oder WhatsApp mit Rückmeldeaufforderung bloß nicht antworten und auf dem Smartphone keine enthaltenen Links anklicken, sondern den Absender blockieren.

Bei ungewöhnlichen oder überraschenden Anrufen von vermeintlichen Verwandten hat man am besten eine Frage parat, die nur die verwandte Person beantworten kann, etwa aus der Kindheit. Hierfür kann man auch präventiv ein Codewort vereinbaren.

In allen Fällen aber sollte man sich Rufnummer, Datum und Uhrzeit notieren sowie den Namen des Unternehmens, der anrufenden Person und was gegebenenfalls am Telefon besprochen wurde.

Auch die Bundesnetzagentur bietet Informationen, Hilfestellungen und Services zum Ärger mit ungebetenen Anrufen. Dort lassen sich Rufnummern melden beziehungsweise in ständig aktualisierten Listen auf der Webseite einsehen. Nicht zuletzt beraten Verbraucherzentralen, wenn man Geldforderungen erhält, ohne dass man bewusst einen Vertrag ge­schlossen hat, also hereingelegt wurde.

Henry Steinhau

bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html