Ausgabe 07/2024
Kurzmeldungen Verbraucherschutz
Den Rest zurückgeben
Elektroschrott – Einweg-E-Zigaretten sind beliebt, aber schlecht für die Lunge. Der Umwelt aber tun sie trotz Wasserdampf auch nicht gut. Meistens landen ihre Überreste nach Gebrauch an der Erde oder im Restmüll, statt umweltgerecht entsorgt zu werden. Das Bundeskabinett hat deshalb eine Änderung des sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Künftig können Verbraucher*innen die unsterblichen Hüllen ihrer E-Zigaretten in den nächstgelegenen Verkaufsstellen abgeben, also in Büdchen, Trinkhallen, Spätis oder Tankstellen. Die Rückgabe darf nicht an den Neukauf der Produkte geknüpft werden. Vielmehr sollen die Verkaufsstellen ihre Kunden proaktiv über die Entsorgungsmöglichkeit informieren. Die Gesetzesänderung sieht ferner vor, dass Sammelstellen von Elektroschrott künftig einheitlich gekennzeichnet werden.
Vorsicht vor den „Finanzsanierern“
Finanzen – Die Lebenshaltungskosten steigen und bei vielen Menschen häufen sich die Schulden. Das wird vor allem in den sozialen Medien weidlich ausgenutzt. Der neueste Hype: Auf TikTok versprechen „Finanzsanierer“ Hilfe, reiten aber ihre verzweifelten Kunden nur noch tiefer in die Misere. Sie suggerieren mit täuschend echten Formularen einen Kreditvertrag. Geld bekommt man aber keines, sondern soll es dem „Sanierer“ bezahlen, der dann im Auftrag des Kunden das Geld an die Gläubiger verteilt. Also die Arbeit eines popligen Dauerauftrags übernimmt. Wie diese Abzocke genau abläuft, haben Carolin Hentschel und Benedikt Walter recherchiert und in der sehenswerten ZDF-Doku „Deine Schulden, ihr Profit – die Deals der Finanzsanierer“ aufgedröselt. Der Beitrag ist in der ZDF-Mediathek abrufbar.
Saftige Geldstrafen angedroht
Temu – Die EU-Kommission verschickte im Oktober Fragebögen an „sehr große Onlineplattformen“, darunter das Unternehmen Temu, das die Welt mit Billigware überschwemmt. Der chinesische Konzern soll detailliert darlegen, wie er verhindern will, dass Händler auf dem Online-Marktplatz immer wieder Produkte an europäische Kunden verkaufen, die die EU-Produktvorschriften nicht erfüllen. Die Kommission will auch Auskunft darüber, wie die Risiken für Verbraucher eingedämmt werden. Hintergrund ist das EU-Gesetz für digitale Dienste DSA. Es stellt unter anderem sicher, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern soll es wiederum leichter gemacht werden, solche Inhalte zu melden. Temu sollte den Fragebogen gewissenhaft ausfüllen. Stellen sich Angaben als unwahr heraus, drohen saftige Geldstrafen.
Mit Recht und Gesetz aufgefüllt
Schönheit – Für Behandlungen mit Hyaluronsäure-Fillern darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Findet ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper des Menschen statt, die eine Gestaltveränderung bewirkt, handelt es sich um einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale NRW, weil ein Unternehmer die Eingriffe mit Vorher-Nachher-Bildern auf Instagram bewarb. Die Revision ist anhängig.