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Die stolzen Gewinner*innen des Betriebsrätepreises in Bronze kommen aus LeipzigFoto: Dirk Baumbach

„Manchmal bedarf es sehr, sehr vieler kleiner Schritte, Hartnäckigkeit, Geduld und Einsatz, um Großes zu erreichen!“ So beschreibt der Konzernbetriebsrat (KBR) der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) den Erfolg seines Projektes: „Betriebsübergreifende Arbeitsplatzsicherheit bei (freiwilligen) Veränderungen für die Beschäftigten des LVB-Konzerns.“

Der Konzernbetriebsrat setzt sich seit der Bildung von Tochterunternehmen in den 1990er und 2000er Jahren für einheitliche soziale Bedingungen in der LVB-Gruppe ein. Zu den Tochterunternehmen zählen die LAB (Leipziger Ausbildungsbetriebe), IFTEC GmbH (u.a. Schienenfahrzeuge und Gleisinfrastruktur), ­LeoBus (Busfahrer), LSVB (Straßenbahnfahrer), LTB (Fahrzeugmanagement), LSB (Dienstleistungen wie Reinigung und Fahrausweisprüfung).

Zu den einheitlichen sozialen Bedingungen gehört auch die Weiterentwicklung bzw. Weiterbeschäftigung von ­Beschäftigten über die Grenzen der ­einzelnen Unternehmen in der LVB-Gruppe hinweg ebenso wie ein einheitliches Sicherheitsnetz, u.a. bei freiwilligen Veränderungen. Die Betriebs­räte entwickelten und vereinbarten dazu verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen konzernweite Regelung bei freiwilliger, befristeter Übernahme einer anderen Aufgabe/Tätigkeit und bei der Stellenbesetzung.

Vier Schritte zum Erfolg

Erster Schritt

Das „Führen auf Probe“ beinhaltet, dass mit Arbeitnehmer*innen, denen beispielsweise Führungspositionen mit ­Personalverantwortung übertragen werden, zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Arbeitnehmer eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.

Zweiter Schritt

Mit der Konzernbetriebsvereinbarung „Abordnung und Stellenbesetzung“ ist es nun zum Beispiel möglich, kurzfristig eine andere Tätigkeit zu übernehmen, wenn ­eine Beschäftigte fahrdienst- oder arbeitsplatzuntauglich, aber nicht arbeitsunfähig ist und / oder sich auf einen anderen Arbeitsplatz testen will, ohne dass es gleich zum Arbeitsplatzwechsel und damit gegebenenfalls zum Wechsel des „formalen“ Arbeitgebers kommt.

Dritter Schritt

Eine konzernweite Regelung zur Stellenbesetzung ermöglicht eine Erprobung statt einer erneuten Probezeit.

Vierter Schritt

Mit dem Instrument der „Betriebsrätevollkonferenz“ führt der KBR eine neue Form der betrieblichen Mitbestimmung ohne Einschränkung der Rechte der örtlichen Betriebsräte in den Betriebsalltag ein.

Den Bronzepreis beim diesjährigen Betriebsrätepreis überreichte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister im Rahmen des Deutschen Betriebsrätetags Anfang November in Bonn. Er würdigte das Projekt als „ein echtes Beispiel für moderne Mitbestimmung und soziale Innovation in der ­Arbeitswelt“. Damit würden langfristig Arbeitsplätze im Öffentlichen Personennahverkehr gesichert, ein Erfolgsfaktor für eine sozialverträgliche Mobilitätswende.

Das Projekt stärke nicht nur Menschen, sondern auch das Unternehmen und die öffentliche Daseinsvorsorge. „Solche Projekte sind es, die uns zeigen, wie wir die Arbeitswelt menschlicher und flexibler gestalten können, ohne die Sicherheit der Beschäftigten aus den Augen zu verlieren“, so Meister in seiner Laudatio vor dem Plenum des Betriebsrätetags.