Ausgabe 01/2025
Selbstbestimmung – auch für Beschäftigte
Von Daniel Behruzi |Wir schreiben das Jahr 2025. Und noch immer beharren die Kirchen in Deutschland auf ihrem Sonderweg beim Arbeitsrecht. Sie sprechen ihren Beschäftigten das Grundrecht auf Streik ab, schränken die betriebliche Mitbestimmung ein und wollen sich die Möglichkeit vorbehalten, Beschäftige wegen privater Entscheidungen wie der Konfessionszugehörigkeit zu diskriminieren. All das leiten sie aus dem "Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht" ab, das ihnen laut Grundgesetz zusteht.
Die Trennung von Staat und Kirche ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Dazu gehört, dass die Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selbst ordnen können, allerdings "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". Das Selbstordnungsrecht ist keinesfalls ein Blankoscheck, die Arbeitsbedingungen der rund 1,8 Millionen Beschäftigten bei Kirchen, Diakonie und Caritas einseitig festzulegen. Auch diese haben ein Recht auf Selbstbestimmung.
So wollen die Kolleg*innen im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar auf ihre Löhne und Bedingungen selbst Einfluss nehmen. In den vergangenen Jahren haben sie erlebt, dass das auf dem kircheninternen "Dritten Weg" nicht geht. Auf diesem bestimmt letztlich nur eine Seite: die Arbeitgeber, die die Regeln stets so ändern, wie es ihnen gerade passt. Die Alternative sind auf Augenhöhe ausgehandelte Tarifverträge.
Will die Kirche eine Zukunft haben, muss sie in der Gegenwart ankommen. Hört ihr nicht die Glocken?