Ende Januar hat das Kabinett die Übernahme kommunaler Altschulden beschlossen. Die amtierende Bundesre­gierung hat den dafür notwendigen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zuvor bereits auf den Weg gebracht. „Die Altschulden lasten wie ein Mühlstein auf den Finanzen vieler Kommunen. Eine Altschuldentilgung ist zwingend erforderlich, um die Handlungs­fähigkeit der betroffenen Kommunen wiederherzustellen“, begrüßte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke diese Schritte. Die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen bezeichnete der ver.di-Vorsitzende als „Investition in einen funktionierenden Staat“. Vor allem in Städten und Gemeinden wird staatliches Handeln für die meisten Bürger*innen direkt spürbar.

Egal ob im Bürgeramt, bei Sprechstunden, der Bearbeitung von Anträgen oder vielen anderen Dienstleistungen des Staates – sie würden vorwiegend in den Kommunen erbracht. „Eine finanzielle Entlastung der Kommunen dämmt Politikfrust und Wut ‚auf die da oben‘ und stärkt die Demokratie“, so Werneke.

Die kommunalen Altschulden machten weder vor Länder- noch vor Parteigrenzen halt. Daher forderte der ver.di-Vorsitzende die Fraktionen aller demo- kratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, die Grundgesetzänderung noch in der laufenden Legislaturperiode zu beschließen. Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat richtete Werneke diesen Appell insbesondere an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die geplante Gesetzesänderung erlaubt dem Bund, bis zu 50 Prozent der bis Ende 2023 aufgenommenen kommunalen Kassenkredite von insgesamt 31 Milliarden Euro zu übernehmen. Gleichzeitig sollen Kommunen verpflichtet ­werden, Maßnahmen gegen neue Überschuldung zu ergreifen. red