Ausgabe 02/2026
Schwerer Fehler
Anfang März hat der Bundestag Änderung am Bürgergeld beschlossen. Damit wurde nicht nur dessen Name in Neue Grundsicherung geändert. Bezieher*innen können künftig deutlich schneller von Sanktionen betroffen sein – bis dahin, dass die Zahlung inklusive der Übernahme der Wohnkosten gestrichen werden können.
Mit der Gesetzesnovellierung werde ein Gesetz auf den Weg gebracht, "welches Menschen weiter in die Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse treibt, und das nicht einmal mit nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt", mahnte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Rebecca Liebig. Damit verabschiede sich die Politik zunehmend von einem helfenden und Menschen befähigenden Staat, der unterschiedliche Lebensphasen und vielfältige Lebensrisiken berücksichtige, kritisierte sie: "Statt soziale Sicherheit zu geben, wird nun ein noch stärkerer Druck auf die Betroffenen ausgeübt als bisher und mit Leistungsentzug gedroht." Heftige Kritik übte sie auch an der öffentlichen Diskussion, die die neuerliche Reform monatelang begleitet hatte.
Sie sei begleitet worden von Zerrbildern über den Sozialstaat und einer Herabwürdigung von auf Hilfe angewiesenen Menschen. "Auf die beschämende Debatte folgt nun eine nicht minder beschämende Verschärfung auf Kosten der Ärmsten", so Liebig. ver.di fordert, insbesondere die Übernahme von Wohnkosten müsse in allen Lebenslagen gesichert werden. Mit den Änderungen würden Menschen, die Hilfe bräuchten, in die Obdachlosigkeit getrieben. Auch die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs sei ein absoluter Rückschritt in einem Arbeitsmarkt, auf dem vor allem Fachkräfte fehlen. Die Abkehr von einem vertrauensvollen und passgenauen Qualifizierungsprozess auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung bezeichnet Liebig als "schweren Fehler".