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Aufträge des Bundes auch im Straßenbau fallen unter das neue GesetzFoto: Sonia Jansson/Deepol/plainpicture

Der Bundestag hat ein Tariftreuegesetz verabschiedet. Es gilt für Aufträge des Bundes. Danach sind Unternehmen, die Bundesaufträge erhalten wollen, verpflichtet, tarifliche Löhne und Standards einzuhalten. Das gilt ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro für öffentliche Aufträge und Konzessionen, also bei der Beschaffung ebenso wie bei der Vergabe von Dienstleistungen.

Die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffen dabei aber nicht nur Löhne, sondern auch Urlaubsregelungen, Arbeitszeiten und Pausen. Der bisherige Nachteil der Tarifbindung bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge wird für tarifgebundene Unternehmen jetzt zu einem Vorteil.

Auf Länderebene gibt es – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – bereits ähnliche Gesetze, allerdings von unterschiedlicher Qualität. ver.di sieht den Bund hier durchaus in einer Vorbildfunktion, daher ist das Gesetzesvorhaben für ver.di von großer Bedeutung – besonders zu einer Zeit, in der über die Sondervermögen zahlreiche Aufträge vergeben werden. Die Ampelregierung war durch die vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr dazu gekommen, dieses Gesetz zu verabschieden.

Zudem trägt das Bundestariftreuegesetz dazu bei, die Tarifbindung zu stärken. Sie ist seit Jahren in Deutschland zurückgegangen. Nicht einmal mehr jede und jeder zweite Beschäftigte arbeitet aktuell unter guten, tariflich gestalteten Bedingungen. Denn bislang konnten insbesondere die Unternehmen, die ihre Beschäftigten unter schlechten Bedingungen arbeiten ließen, bei der Bewerbung auf öffentliche Aufträge des Bundes mit günstigeren Angeboten punkten. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben.

Standards einhalten

Künftig bekommt nicht mehr derjenige den Zuschlag, der den günstigsten Preis bietet, es müssen dabei auch Tarifstandards eingehalten werden. Lohndumping wird somit nicht mehr gefördert. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke begrüßt das Gesetz als einen wichtigen Meilenstein für bessere Arbeitsbedingungen. "Preisdumping und schlechte Arbeitsbedingungen zahlen sich bei der Bewerbung um Aufträge des Bundes nicht mehr aus. Damit wird nach langem Ringen ein Schritt in Richtung mehr Tarifschutz gesetzt", sagte er. Auf dieser Grundlage müssten nun weitere Schritte für eine Stärkung der Tarifbindung erfolgen. Hinzu kommt, dass die EU im Rahmen ihrer Mindestlohnrichtlinie eine Tarifbindungsquote von 80 Prozent anstrebt. ver.di fordert deshalb einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sowie erleichterte Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Kritisch sieht ver.di die Ausnahmen für bestimmte Aufträge und die hohen Schwellenwerte des Gesetzes von 50.000 Euro. Werneke schätzt, dass damit rund ein Drittel aller öffentlichen Aufträge nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

Auch die geplante Herausnahme von Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträgen der Bundeswehr stößt auf scharfe Kritik. "Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern, auch und gerade bei Dienstleistern für die Bundeswehr", so Werneke. Andernfalls vergebe der Bund "die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen im großen Stil zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu machen". Zudem müsse sichergestellt werden, dass tarifvertragliche Arbeitsbedingungen vom ersten Tag an gelten. Ebenfalls kritisierte er, dass Kontrollen und Sanktionen zu schwach ausgestaltet seien.

Die Arbeitgeber haben versucht, das Gesetz zu verhindern – und geben übrigens nicht auf: Am 27. März, nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ver.di publik, stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab, die Arbeitgeber versuchen weiterhin, die Zustimmung zum Bundestariftreuegesetz zu torpedieren.