2000 Frauen und Männer bei der ver.di-Aktionswoche

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beteiligten sich Anfang Mai 250 Beschäftigte aus diakonischen Einrichtungen mit Streiks an der ver.di-Aktionswoche. Bundesweit nahmen 2000 Menschen teil, so in der Alten- und Jugendpflege in Hannover, den Behindertenwerkstätten im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) und im evangelischen Krankenhaus Bielefeld. Ein dickes Minus auf ihrer Gehaltsabrechnung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst trieb sie auf die Straße: Nach zehnjähriger Tätigkeit im Beruf verdient eine Krankenschwester in der Diakonie im Westen monatlich 131,44 Euro, eine Altenpflegerin 152,46 Euro, eine Altenpflegehelferin sogar 570,57 Euro brutto weniger.

Tarifvertrag gefordert

ver.di fordert für die Diakonie einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. Das lehnt der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland ab. Zur Diakonie gehören Krankenhäuser, Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen. Seit 2004 haben die Beschäftigten keine prozentuale Lohnerhöhung mehr erhalten. Über eine Tariferhöhung war in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland erfolglos verhandelt worden. Arbeitsrechtliche Kommissionen bei den Kirchen, die sich fast alle nicht mit den Gewerkschaften an einen Tisch setzen, sind dafür zuständig, Lohnerhöhungen auszuhandeln. In den Kommissionen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten. Die Arbeitnehmer in der Kommission forderten im Sommer 2008, die Beschäftigten sollten so viel Geld bekommen, wie im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Das lehnten die Arbeitgeber ab.

ver.di forderte den Verband diakonischer Dienstgeber zu Tarifverhandlungen auf und bildete eine Tarifkommission. Die Arbeitgeber lehnten Ende September Verhandlungen ab. Im Oktober gab es erste Warnstreiks in Bielefeld, Hannover und Mosbach. "Die Arbeitgeber verschickten Briefe, in denen sie drohten, wer streikt, müsse mit Abmahnung oder Kündigung rechnen", sagt Renate Richter aus der ver.di-Bundesverwaltung. Auch jetzt seien vereinzelt wieder Briefe verschickt worden. Ihre Drohungen setzten die Arbeitgeber nicht um, ver.di rechnet auch jetzt nicht damit. Die Angst der Arbeitgeber, es könnte gerichtlich festgestellt werden, dass auch Beschäftigte in kirchlichen Häusern Streikrecht haben, ist vermutlich zu groß. SILKE LEUCKFELD