Der Funktionär, der Hauptamtliche, der ver.di-Angestellte – was darf der eigentlich verdienen? „Auf keinen Fall zu viel!“ So zischt es aus dem Volke: „Wir wollen keine Bonzen haben, die sich bereichern auf des armen Mitglieds Kosten.“ Doch knausert die Gewerkschaft bei den Löhnen, dann weisen schnell die Finger spitzig auf sie: „Da schaut doch her, nicht mal den eig'nen Leuten geben die genug!“ So ist in dieser Frage auf Volkes Zunge kein Verlass: Gespalten bleibt sie zwischen Prangern und Bedauern. Mal Teufel an der Wand, mal Schießbudenfigur - zwei in einem Körper! Wird's zu vertrackt, hilft uns der Fakt: Um die Einkommen der ver.di-Beschäftigten feilschen Bundesvorstand und Gesamtbetriebsrat – Selbstbedienung ausgeschlossen. Und für die Wahlangestellten – zum Beispiel in Bundesvorstand oder Landesbezirksleitung – entscheidet der Gewerkschaftsrat. Stimmrecht haben dort nur Ehrenamtliche – mit festem Blick aufs liebe Geld der Mitglieder.