DR. ROLF GÖSSNER ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon-, Internet- und Standortdaten ist die Gefahr, die von gigantischen Vorratsdatenreservoirs ausgeht, vorübergehend gebannt. Alle insoweit angehäuften Datenvorräte mussten unverzüglich gelöscht werden, weil die gesetzlichen Grundlagen zur Zwangsspeicherung und die Zugriffsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr verfassungswidrig sind; angesichts der Schwere des Verfassungsverstoßes hat sie das Gericht für nichtig erklärt. Sie verstoßen gegen den Grundrechtsschutz des Telekommunikationsgeheimnisses und gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Mit diesem Urteil haben die fast 35 000 Bundesbürger, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung erhoben hatten, Rechtsgeschichte geschrieben - es war die größte Massenbeschwerde, die jemals in der Bundesrepublik erhoben worden ist. Das Urteil stärkt das arg gebeutelte Telekommunikationsgeheimnis und damit auch die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz.

Doch die Kläger hatten sich weit mehr versprochen. Ihre große Hoffnung war, dass die massenhafte, die gesamte telekommunizierende Bevölkerung erfassende Sammlung von Daten auf Vorrat vollkommen untersagt werde. Aber die Richter haben sie nur zurechtgestutzt: Angesichts der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung tief in Grundrechte der Betroffenen eingreife und damit ein diffus bedrohliches Gefühl des Überwachtwerdens entstehe, müssten diese Art von Datenspeicherung und ihre Auswertung an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft werden, was der Gesetzgeber missachtet habe.

Die Beschwerdeführer haben damit zwar erreicht, dass eine Vorratsspeicherung so lange zu unterbleiben hat, bis ein neues - verfassungskonformes - Gesetz nach den Kriterien dieses Urteils beschlossen wird. Das kann - zum Leidwesen mancher Polizeifunktionäre - dauern, denn noch gibt es Widerstände in der FDP. Da das Verfassungsgericht aber Vorratsspeicherungen unter engeren Voraussetzungen prinzipiell für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, sind die damit verbundenen Gefahren zwar begrenzt, aber letztlich nicht gebannt. Denn auch unter restriktiven Bedingungen könnten aus den riesigen Datenbeständen Bewegungsprofile einzelner Personen erstellt, ihre geschäftlichen Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell das passieren kann, zeigen Missbrauchsfälle bei der Telekom, die als "Hilfspolizei" des Staates die Daten für die Sicherheitsbehörden vorrätig halten musste.

Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden blieben weiterhin möglich. Insgesamt sind also freie Kommunikation und Privatheit, aber auch Berufsgeheimnisse und spezielle Vertrauensverhältnisse weiterhin bedroht, sollte es zu einem neuen Gesetz kommen. Und auch die Missbrauchsgefahr ist keinesfalls gebannt; denn wo viele brisante Daten gesammelt werden, da wachsen Begehrlichkeiten, wie die dubiosen Millionen-Deals mit Steuerdaten deutlich zeigen - zumal nicht ersichtlich ist, wie die privaten Telekommunikationsanbieter die gerichtlich geforderte aufwendige Datensicherheit überhaupt gewährleisten können.

Das bedeutet: Auch unter den verordneten engen Voraussetzungen sind Vorratsdatenspeicherungen missbrauchsanfällig und unverhältnismäßig. Das gilt für alle Vorratsspeicherungen in Deutschland und auf EU-Ebene, also auch für die SWIFT-Banken- oder Fluggastdatensammlungen oder für den elektronischen Entgeltnachweis ELENA - jene neue zentrale Arbeitnehmer-Datenbank mit unzähligen sensiblen Sozialdaten von 40 Millionen abhängig Beschäftigten. Auch dieser gewaltige Datenpool muss einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen werden - und alle Betroffenen können sich noch an der geplanten Verfassungsbeschwerde beteiligen, die am 31.03.2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Denn was hier zum Bürokratieabbau gedacht ist, wächst sich zum kostenträchtigen und überbordenden zentralen Datenvorrat aus, der Beschäftigte tendenziell zu gläsernen Menschen macht. Das Kontroll- und Diskriminierungspotential ist jedenfalls riesengroß - wie schon die zahlreichen Skandale beim illegalen Umgang mit Beschäftigtendaten gezeigt haben. Deshalb müssen auch und gerade Gewerkschaften darauf hinarbeiten, verdachts- und anlasslose Vorratsspeicherungen für unbestimmte Zwecke zu unterbinden - denn die Eindämmung staatlicher und betrieblicher Datensammelwut ist der wirksamste Persönlichkeits- und Datenschutz.

Online-Formular zum Unterzeichnen der Verfassungsbeschwerde bis 25. März 2010 unter: https://petitionen.foebud.org/ELENA

"Die Kläger hatten sichweit mehr versprochen."