Im November 2013 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2013 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.

Mitglieder, die ihre Beiträge an ver.di überweisen, werden gebeten, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.