Medien-Galerie - Seit 20 Jahren gibt es im ver.di-eigenen historischen Verbandsgebäude der Buchdrucker-Gewerkschaft in Berlin (Dudenstraße 10) die ver.di-MedienGalerie. "Auch durch Kunst, durch Poesie kann die Welt verändert werden, solange man sie macht. Das Machen ist das Entscheidende": Dieses Zitat des Bildhauers HAP Grieshaber war 1995, sechs Jahre vor der ver.di-Gründung, für die Industriegewerkschaft Medien maßgebend bei der Einrichtung der ersten gewerkschaftlichen Galerie. Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) Berlin hatte 1992 einen entsprechenden Antrag gestellt, den Wunsch der Kunstfachgruppen beim Zusammenschluss der Gewerkschaft Kunst und der IG Druck und Papier zur IG Medien nun auch zu verwirklichen, im damals IG-Medien-eigenen Gewerkschaftshaus einen "FreiRaum" für eigenständige künstlerische und kulturelle Betätigung und Begegnungen zu schaffen.

Am 2. Mai 1995 wurde die erste Ausstellung in der MedienGalerie eröffnet: "verbrannt - befreit - verhüllt. Der Reichstagsbrand und das neue Deutschland. Aus Anlass des 50. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus". Das war nicht nur der Beginn einer eigenständigen Ausstellungstätigkeit, sondern zugleich die Wiederaufnahme einer durch die Jahre der Naziherrschaft lange verschütteten und vergessenen Tradition der Buchdrucker: Ausstellungen zu organisieren, die "der gesamten Kollegenschaft zur Anschauung, Belehrung und Fortbildung dienen sollen".

Das Jubiläum wird begangen mit der Ausstellung "Kunst Freiheit" der ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst, die am 11. Juni (18 Uhr) eröffnet wird und bis zum 30. Juli dauert. coli

www.mediengalerie.org


TVöD: Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe erstritten

BAG-Urteil - Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich mehrere Arbeitnehmer der "Halle Münsterland" vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen können. Der hatte sich geweigert, tarifliche Lohnerhöhungen zu zahlen, wie sie in den Arbeitsverträgen vereinbart waren - nämlich "in Anlehnung an den Bundesangestellten-Tarif" (BAT), den heutigen TVöD. Dagegen hatten die Beschäftigten, fast alle bei ver.di organisiert und teils auch im Betriebsrat aktiv, für die Jahre 2007 bis 2010 erfolgreich geklagt, erst vor dem Arbeitsgericht Münster, dann vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Der Arbeitgeber, eine 100-prozentige Tochter der Stadt Münster, war dagegen immer wieder in Berufung bzw. Revision gegangen.

Nach dem höchstrichterlichen Spruch aus Erfurt werden nun je nach Eingruppierung des einzelnen Arbeitnehmers Gehaltsnachzahlungen in fünfstelliger Höhe fällig. "Nach zwei Urteilen des Arbeitsgerichts Münster und des Landesarbeitsgerichts Hamm war der Weg nach Erfurt eigentlich überflüssig und einfach nur teuer", so der Kommentar eines der betroffenen Kollegen. "Dieses Geld, im Endeffekt Steuergeld, hätte sinnvoller eingesetzt werden können. Ich hoffe, dass nach diesem Urteil ein Schlussstrich gezogen wird und die Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen nun eingehalten werden." Die Verfahren, die jetzt in Erfurt entschieden worden sind, betreffen nur die Jahre bis 2010. Für die Zeit danach laufen bereits neue Prozesse vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in Münster und Hamm. fbi

Az 5 AZR 481/13 ff.


Weitere Zeitung schließt

Presse - Vermutlich zum 30. September 2015 soll die zum Ippen-Konzern gehörende Frankenberger Zeitung im nordhessischen Korbach ihr Erscheinen einstellen. Von den rund 80 Beschäftigten könnten laut ver.di Hessen 40 Verlagsangestellte und Redakteur/innen ihren Job verlieren. Das Blatt hat eine Auflage von 5300 Exemplaren.