Für mehr Transparenz bei den Sozialwahlen

Selbstverwaltung - Im kommenden Jahr werden die Versichertenparlamente bei den Sozialversicherungsträgern neu gewählt. Diese Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt, dabei entscheiden die Versicherten, wer ihre Interessen bei den Trägern vertritt. Im Gegensatz zu Bundestags- oder Landtagswahlen sind sie jedoch nicht so bekannt. Um der wachsenden Nachfrage der Sozialwahlberechtigten Rechnung zu tragen, bietet das zuständige ver.di-Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Hintergrundmaterial und Videoclips an. Dazu zählen auch bislang zwei Cartoon-Clips, in denen die Protagonistin Viola Fragen rund um die Wahlen aufgreift. Damit sollen die Sozialwahlen weit vor dem Versand der Wahlunterlagen im kommenden Frühjahr transparent gemacht werden, sagte das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva-M. Welskop-Deffaa.

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Für mehr Planungssicherheit

Rundfunk - ver.di begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro monatlich beizubehalten. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hält die Entscheidung für richtig, sie sorge für Planungssicherheit. Damit könnten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten notwendige Rücklagen bilden, um in Zukunft, ab der Gebührenperiode 2021, die notwendige Steigerung der Beiträge abzuflachen. "Die Sendeanstalten müssen neue Aufgaben, etwa im Onlinebereich, meistern und stehen bereits jetzt unter großem Kostendruck, der zu Arbeitsverdichtung und Stellenabbau führt", sagte Werneke. Die Sender müssten gute Arbeitsplätze zu akzeptablen Bedingungen anbieten, um ihrem Auftrag auch künftig gerecht zu werden. Er begrüßte zudem, dass im novellierten und von der Ministerpräsidentenkonferenz bestätigten Rundfunkstaatsvertrag für das Deutschlandradio neue Mitbestimmungsmöglichkeiten für freie Mitarbeiter vorgesehen seien. Dies geht auch auf die Initiative von ver.di zurück.


Für mehr Lohn und faire Bedingungen

Pflegemindestlohn - ver.di hat eine deutliche Anhebung der Pflegemindestlöhne gefordert. Pflegehilfskräfte müssten mindestens 12,50 Euro pro Stunde bekommen, examinierte Altenpfleger/innen mindestens 15,50 Euro. Zusatzqualifikationen müssten honoriert werden. Anlass war die konstituierende Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission Mitte Oktober. Die Kommission solle endlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, die das Entsendegesetz biete, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Anhebungen müssten der Belastung und der hohen Verantwortung der Beschäftigten Rechnung tragen. Die geltende Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus. Am besten für die Branche sei, so Bühler, ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag, der sämtliche Arbeitgeber zu fairen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Das scheitere aber bislang an der fehlenden Unterstützung der kirchlichen Arbeitgeber.


Für mehr Lohngleichheit

Entgeltgleichheit - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sieht in dem Entwurf des Entgelttransparenzgesetzes, auf den sich der Koalitionsausschuss im Oktober verständigt hat, einen ersten Schritt zu mehr Lohngleichheit. Allerdings hätte sich die Gewerkschafterin mehr Mut gewünscht, es müssten weitere Maßnahmen folgen. Deutschland zählt mit einem Lohnunterschied von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen zu den Schlusslichtern im europäischen Vergleich. Nur ein Teil dieser Lücke ist durch vemehrte Teilzeit- und Familienarbeit von Frauen zu erklären.