Ende Mai haben sich die Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft geeinigt. ver.di sieht darin eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Demnach soll es zusätzliche Sicherungen gegen eine Privatisierung und einen umfassenden Schutz der Beschäftigten geben. Allerdings sieht ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper nach wie vor grundsätzlich keine Vorteile, die die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft rechtfertigen. Sie sei aber im Rahmen eines Gesamtpakets der Bund-Länder-Einigung nicht zu verhindern gewesen. Für ver.di wären organisatorische Verbesserungen bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und ihrer Zusammenarbeit mit dem Bund der richtige Weg gewesen.

"Der Kompromiss zieht den bisherigen Planungen für Straßenbau und Straßenunterhalt wenigstens einige Giftzähne", so Pieper weiter. Gewerkschaftliche Kernforderungen seien aufgegriffen worden. Dazu zählt er, dass der Wechsel von Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen der Länder zum Bund nur freiwillig erfolgen soll und Tarifverträge für die Infrastrukturgesellschaft verbindlich vorge-sehen seien. Den Beschäftigten solle darüber hinaus ein Widerspruchsrecht zustehen. Auch eine Absicherung von Arbeitsplatz und Arbeitsort sei Teil der Änderung. Außerdem würden die Abgeordneten nach dem neuen Entwurf nicht nur klare Privatisierungsbremsen festlegen, sondern auch umfangreiche Mitspracherechte für die Verkehrswege behalten.

Pieper kündigte an, dass ver.di sich weiter für eine Verhinderung von Privatisierung und gegen die für Bürger/innen teuren Öffentlich-privaten-Partnerschaften stark machen werde. Nicht nur ver.di, sondern auch andere Gewerkschaften und gesellschaftliche Gruppen, der Bundesrechnungshof und die Opposition, aber auch Politiker / innen der Regierungsparteien hatten den ursprünglichen Entwurf als unzureichend kritisiert.

In der Infrastrukturgesellschaft soll die Verwaltung von Bundesautobahnen , das heißt Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb, zusammengefasst werden. Darüber hinaus können die Bundesländer weitere Bundesfernstraßen an die Gesellschaft abgeben. Die Einigung ist Teil der Bund-Länder-Finanzreform. hla